Coronavirus-Absicht Ungarn öffnet seine Türen für geschäftliche Zwecke in sechs Länder
Geschäftsleute aus sechs Ländern können nach Ungarn einreisen, heißt es in einem Regierungserlass, der in den Bundesstaaten Magyar Közlöny veröffentlicht wurde.
Staatsangehörige der Tschechischen Republik, Polens, der Republik Korea, Deutschlands, Österreichs und der Slowakei können aus diesen jeweiligen Gebieten aus geschäftlichen Gründen frei nach Ungarn einreisen.
Die Maßnahme gilt auch für ungarische Staatsbürger, die Dienstreisen in die sechs aufgeführten Länder unternommen haben, wenn sie Angestellte inländischer Firmen oder tschechischer, polnischer, koreanischer, deutscher, österreichischer oder slowakischer Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu einem anderen Unternehmen sind, das in mindestens einem dieser Länder registriert ist diese sechs Staaten.
Die Grenzen Ungarns wurden am 17. März von den Behörden angesichts der Epidemie geschlossen Ausländischen Staatsangehörigen wurde die Einreise nur in bestimmten Ausnahmefällen gestattet.

