Der Gesetzgeber genehmigt Plan für ein nationales E-Ticket-System

Die Gesetzgeber stimmten am Dienstag für die Verabschiedung eines Plans, der den Weg für eine nationale Interoperabilität ebnet Elektronisches Ticketsystem Kombiniert mit einem Informations – und Verkehrsmanagementsystem.
Der Plan erhielt 116 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und 52 Enthaltungen.
Das zentrale System soll spätestens im Dezember 2019 betriebsbereit sein und nationale, vorstädtische, regionale und lokale Personenverkehrsdienste umfassen.
Bei dem neuen System geht es nicht nur um die Bekämpfung des Ticketmissbrauchs, sondern es soll auch das Reisen erleichtern und die Koordinierung verschiedener Fahrpläne unterstützen, heißt es in der Begründung der Gesetzgebung.
Die Änderung des Verkehrsgesetzes ermöglicht es Verkehrsveranstaltern auch, gemeinschaftliche Autovermietungen und kommunale Radverkehrsprogramme einzuführen.
Das neue System betrifft auch die Luftfahrt Sektor als Gebühren werden zusammengelegt und für Inspektionen der jährlichen Ambulanzzentren gesenkt.
Darüber hinaus können Ausländer unter anderem die notwendigen Unterlagen für den Führerschein bei Auslandsvertretungen erhalten.

