Wichtige Änderungen im Strafgeldverfahren

bkk.hu – Die neue Tarifrichtlinie für das Strafpreisverfahren wurde am 31. März 2016 von der Stadt Budapest verabschiedet. Die Richtlinie trat am 1. Mai 2016 in Kraft.
Drei wesentliche Änderungen im Zusammenhang mit der Tarifpolitik der BKK, die am 1. Mai 2016 in Kraft getreten sind, sind:
Zwei zusätzliche Arbeitstage sind vorgesehen, damit Kunden den Strafpreis vor Ort beim Zuschlagsamt (Budapest, 8. Bezirk, Akácfa utca 22.) nach Ausstellung des Strafpreiseingangs abrechnen können Dies ist eine neue Police Derzeit ermöglicht die BKK Zrt. bei Ausstellung des Strafpreiseingangs vor Ort keine Bankkartenzahlung, daher wurde über die kundenfreundliche Zahlung entschieden Nach Einführung der Automated Fare Collection Scheme werden die Zahlungsmöglichkeiten durch die Handgeräte bei den Fahrkartenkontrolleuren erweitert, die eine Bankkartenzahlung ermöglichen.
Kunden können ihren Pass innerhalb von fünf statt derzeit zwei Werktagen vorlegen.
Ab dem 1. Mai ist die Vorlage des Passes nicht mehr von früheren Strafpreisvorgängen abhängig. Bisher stand dem Kunden die Möglichkeit der Vorlage des Passes nur dann zur Verfügung, wenn er/sie aufgrund eines früheren Verstoßes keine aktuelle Schuld hatte.
BKK Zentrum für Budapester Verkehr hat mehrmals Beobachtungen bezüglich der oben detaillierten Prozesse erhalten, die während der Änderung des Prozesses berücksichtigt wurden Ziel der Änderungen ist es, die Möglichkeiten zur Zahlung von Strafpreisen zu erweitern und kundenfreundlich zu gestalten Falls der Kunde, der dem Strafpreisverfahren unterliegt, den Strafpreis nicht begleicht, wird der Anspruch durch rechtliche Verfahren verfolgt.
Weitere Änderungen:
Der Hundeausweis ist ohne Ausweis gültig, wenn der Hund transportiert wird.
Die Stadt Budapest genehmigte, dass Kunden beim Umsteigen zwischen der Straßenbahnlinie 1 und der Buslinie 103 nicht verpflichtet sind, für eine Fahrt gültige Fahrkarten (Einzelfahrkarten, Zehnerfahrkartenblock, Transferfahrkarten) erneut zu validieren, und dass sie im Besitz der Fahrkarten reisen dürfen bereits validierte Fahrkarten innerhalb der Gültigkeitsdauer.
Ab dem 1. Mai sind Eintrittskarten für Veranstaltungen (bei gleichzeitiger Bestellung von mindestens 50 Zetteln) auch für den Zeitraum 11-14 Tage im Angebot.
Die Nutzung des Fahrradpasses ist einfacher, da jeder Kunde, der im Besitz eines gültigen BKK-Passes ist, sowie Kunden, die Anspruch auf freie Fahrt haben, diesen nutzen können.

