Wird Ungarn die gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen? Hier ist die Entscheidung des Verfassungsgerichts

Das ungarische Parlament, das von der Zweidrittelmehrheit der regierenden Fidesz-KDNP unterstützt wird, hat vor kurzem eine scheinbar einfache Maßnahme verabschiedet: die Zivilehe kann nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden. Doch was geschieht mit gleichgeschlechtlichen Ehen, die im Ausland geschlossen wurden? Auch in dieser Frage ist parlamentarisches Handeln erforderlich, aber die Gesetzgeber haben bisher nicht gehandelt, was auf einen Verfassungsbruch durch Unterlassung hinausläuft. Das Verfassungsgericht hat dem Parlament eine Frist bis Ende Oktober gesetzt, um die Angelegenheit zu klären.

Verfassungsbruch durch Unterlassung

Was passiert, wenn ein gleichgeschlechtliches Paar im Ausland heiratet und in Ungarn um Anerkennung bittet? Auf den ersten Blick scheint die Antwort einfach zu sein: Da das ungarische Recht die gleichgeschlechtliche Ehe verbietet, können solche Ehen nicht anerkannt werden. Die Realität ist jedoch etwas differenzierter. Ungarn lässt eingetragene Partnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren zu, die verschiedene Rechte bieten, auch wenn sie in Bereichen wie der Namensführung und der Adoption von Kindern nicht an die Ehe heranreichen.

Am Montag veröffentlichte das Verfassungsgericht eine Bekanntmachung im ungarischen Staatsanzeiger, die besagt, dass das Parlament bis zum 31. Oktober ein Gesetz erlassen muss, das regelt, wie ausländische gleichgeschlechtliche Ehen als eingetragene Partnerschaften nach ungarischem Recht anerkannt werden können. Die Entscheidung folgte auf die Beschwerde eines im Ausland verheirateten gleichgeschlechtlichen Paares, das sich erfolglos um die offizielle Anerkennung seiner Verbindung bemüht hatte.

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Abnehmende Unterstützung für die gleichgeschlechtliche Ehe

In dem Telex-Artikel wird auch ein stetiger Rückgang der öffentlichen Unterstützung für die gleichgeschlechtliche Ehe in Ungarn festgestellt. Dieser Trend ist wahrscheinlich auf die zunehmend feindselige Rhetorik der Regierung gegenüber sexuellen Minderheiten zurückzuführen, die ihren Höhepunkt im versuchten Verbot der Budapester Pride-Parade fand. Obwohl die Parade am vergangenen Samstag als städtische Veranstaltung mit minimalen Störungen durchgeführt wurde, drohen den Teilnehmern weiterhin Geldstrafen. Die Unterstützung für die gleichgeschlechtliche Ehe ist von 67% im Jahr 2023 auf 62% im letzten Jahr gesunken und liegt jetzt bei nur noch 61%.

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Was ist eine eingetragene Partnerschaft?

Das ungarische Grundgesetz (früher die Verfassung) definiert die Ehe ausdrücklich als eine Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau und schließt damit die gleichgeschlechtliche Ehe aus. Seit 2009 haben gleichgeschlechtliche Paare jedoch die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Diese Rechtsform steht heterosexuellen Paaren nicht zur Verfügung. Sie können nur eine informelle Partnerschaft eingehen, die weniger Schutz bietet.

Die Zeremonie für eine eingetragene Partnerschaft wird vor einem Standesbeamten mit zwei Zeugen durchgeführt und ist eine öffentliche Veranstaltung. Eingetragene Partner haben die gleichen Erbrechte wie Ehegatten, müssen gemeinsam erworbene Vermögenswerte teilen und haben Anspruch auf die gleichen Steuer-, Sozial-, Arbeits- und Einwanderungsleistungen wie Ehepaare.

Die wichtigsten Unterschiede bleiben bestehen: Nur Erwachsene können eine eingetragene Partnerschaft eingehen; die Partner können nicht den Nachnamen des anderen annehmen; sie dürfen keine Kinder adoptieren – auch nicht die des anderen – und haben keinen Zugang zu Dienstleistungen der künstlichen Befruchtung. Wenn ein Partner ein Kind bekommt, kann der andere nicht rechtlich als Elternteil anerkannt werden. In allen anderen rechtlichen Belangen haben eingetragene Partner die gleichen Rechte wie verheiratete Paare, auch wenn in den Gesetzen ausdrücklich von Ehegatten die Rede ist.

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