Wichtige Änderungen der Verkehrsgesetze in Ungarn: Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen

Bedeutende Änderungen der ungarischen Straßenverkehrsordnung (KRESZ) werden voraussichtlich ab 2026 in Kraft treten und sich auf alle Verkehrsteilnehmer auswirken. Die Regierung arbeitet zusammen mit zivilen Organisationen und Verkehrsexperten an der Modernisierung der Regeln, die auf den aktuellen Verkehrsgewohnheiten, neuen Fahrzeugtypen und den sich entwickelnden Sicherheitsanforderungen basieren. Der endgültige Text ist zwar noch nicht offiziell, aber einige Details sind bereits durchgesickert.
Neue Geschwindigkeitsbegrenzungen: Sowohl höher als auch niedriger

Die vielleicht auffälligste Neuerung sind die überarbeiteten Tempolimits. Laut Blikk können auf bestimmten Autobahnabschnitten nach Ermessen der Straßenbehörden Geschwindigkeiten von bis zu 140 km/h (87 mph) erlaubt werden. Für größere Fahrzeuge wie Busse, Lastwagen und Anhänger gilt außerhalb geschlossener Ortschaften ein einheitliches Limit von 90 km/h, während landwirtschaftliche Zugmaschinen, die nicht breiter als 2,5 Meter sind, mit bis zu 60 km/h fahren dürfen.
Strengere Regeln für neue und ältere Fahrer
Eine wichtige Änderung ist das Verbot für Führerscheinneulinge, Hochleistungsfahrzeuge mit mehr als 300 Kilowatt (etwa 400 PS) zu fahren. Dieses Verbot wird voraussichtlich auch für leistungsstarke SUVs gelten, von denen einige mehr als 500 PS haben. Ziel ist es, die Zahl der Unfälle mit unerfahrenen Fahrern zu verringern, die solche Fahrzeuge erst nach zwei Jahren Fahrpraxis fahren dürfen. Ältere Fahrer mit eingeschränkten Fähigkeiten müssen möglicherweise einen speziellen Aufkleber an ihrem Auto anbringen, um andere Verkehrsteilnehmer zu besonderer Vorsicht zu mahnen.
Aktualisierte Regeln für Blinker und Warnblinker

Auch die Regeln für die Verwendung von Blinkern werden verfeinert: Ab 2026 müssen Autofahrer ihre Blinker mindestens zwei Sekunden vor Beginn eines Fahrmanövers betätigen. Auch wenn dies in kleinen Kreisverkehren unpraktisch sein mag, so vezess.hu, soll die Änderung die Verkehrssicherheit erhöhen. Eine weitere, seit langem bestehende informelle Praxis wird offiziell: Autofahrer können das Warnblinklicht benutzen, um andere vor plötzlichen Gefahren zu warnen.
Sicherheitsabstand und die Reißverschlussregel
Die aktualisierte KRESZ wird auch einen verbindlichen Mindestabstand festlegen. Auf Autobahnen müssen Autofahrer einen Abstand von mindestens zwei Sekunden einhalten, was bei 130 km/h etwa 72,2 Metern entspricht. Außerhalb von Städten sinkt die Anforderung auf eine Sekunde. Um den Verkehrsfluss zu verbessern, wird auch die “Reißverschluss-Regel” offiziell kodifiziert, die vorschreibt, dass Fahrzeuge bei Fahrspurreduzierungen oder an Kreuzungen abwechselnd zusammengeführt werden müssen.
Schutzstreifen und umbenannte Seitenstreifen
Ein neues Konzept in der aktualisierten Straßenverkehrsordnung ist die “Schutzspur”, die sich am äußersten rechten Rand der Fahrspur befindet und dem Schutz von Fußgängern und Radfahrern dienen soll. Radfahrer müssen sich an die Regeln für den Spurwechsel halten, wenn sie diese Fahrspur betreten oder verlassen. Außerdem wird der Begriff “Pannenstreifen” ersetzt, da Experten die derzeitige Bezeichnung (leállósáv, wörtlich: Anhalteweg) für irreführend und potenziell gefährlich halten.
Benutzung von Motorrollern: Helmpflicht, Versicherung, Altersgrenzen

Auch Elektroroller sind von den Regeländerungen betroffen. Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (15,5 mph) können ab einem Alter von 12 Jahren gefahren werden, aber in den ersten zwei Jahren besteht eine Helmpflicht. Auf Gehwegen dürfen diese Roller nicht schneller als 10 km/h (6,2 mph) fahren; andernorts liegt die Grenze bei 20 km/h (12,4 mph). Für stärkere Roller, die bis zu 45 km/h (28 mph) schnell sind, müssen die Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein und eine Haftpflichtversicherung haben. Beifahrer sind auf beiden Typen nicht erlaubt.
Regel für Fußgänger: Telefonieren an Zebrastreifen verboten
Eine neue Sicherheitsmaßnahme für Fußgänger verbietet die Benutzung von Mobiltelefonen an Kreuzungen, egal ob es sich um Straßen- oder Bahnübergänge handelt. Die Regel zielt darauf ab, Unfälle zu reduzieren, die durch abgelenktes Gehen verursacht werden.
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