Ein in Budapest lebender Norweger wurde zu 10 Jahren Haft verurteilt, weil er mit einem Massaker gedroht hatte, das größer war als das von Breivik

Das Budapester Stadtgericht hat einen 46-jährigen Norweger zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, weil er mit einem Massaker in Ungarn gedroht hatte, das seiner Meinung nach die Gräueltaten von Anders Behring Breivik im Jahr 2011 übertreffen würde. Der Mann wurde auch des Besitzes von Kinderpornographie für schuldig befunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl der Angeklagte als auch sein Anwalt Berufung eingelegt haben.

Von “schwarzem Humor” zu einer glaubwürdigen Bedrohung

Der Angeklagte, der kein Ungarisch spricht, lud Videos auf eine Tauschbörse hoch, in denen er offen darüber sprach, Massenmorde zu begehen. Er erklärte, er wolle Breivik übertreffen, der 2011 in Norwegen 77 Menschen ermordet hatte.

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Screenshot: Facebook/RTL Híradó

Vor Gericht argumentierte er, seine Videos seien lediglich Beispiele für “kreativen schwarzen Humor” und eine Ausübung der Meinungsfreiheit, berichtet 24.hu. Der vorsitzende Richter wies diese Verteidigung jedoch mit der Begründung zurück, dass sein “suggestiver und aggressiver Stil”, gepaart mit wiederholten Mordaufrufen, die Drohungen als real und ernsthaft erscheinen ließen. Nach Ansicht des Gerichts waren die Videos geeignet, die Öffentlichkeit in Angst und Schrecken zu versetzen und konnten daher nicht als Scherz oder Satire angesehen werden.

Anklage wegen Kinderpornographie

Laut HVG fanden die Ermittler neben den Anklagen wegen Terrordrohung auch pornografische Aufnahmen von Kindern unter 12 Jahren auf den Handys des Mannes. Der Angeklagte behauptete, dass Hacker das Material auf seinen Geräten platziert hatten, aber diese Möglichkeit wurde während des Verfahrens ausgeschlossen.

Das Gericht stellte außerdem fest, dass der Mann in Norwegen bereits wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen unter 16 Jahren verurteilt worden war, was in dem Prozess schwer gegen ihn sprach. Zeugenaussagen und sein Vorstrafenregister untermauerten den Fall und führten zu einem Schuldspruch in allen Anklagepunkten.

Ausweisung und Berufsverbot

Zusätzlich zu der Haftstrafe ordnete das Gericht an, dass der norwegische Staatsbürger nach Verbüßung seiner Strafe für zehn Jahre aus Ungarn ausgewiesen wird. Außerdem wurde ihm ein dauerhaftes Berufs- oder Tätigkeitsverbot auferlegt, das ihm den Kontakt mit Personen unter 18 Jahren ermöglicht.

Das Gericht ordnete außerdem an, dass seine Drohvideos dauerhaft von Online-Plattformen entfernt werden müssen, um ihre Verbreitung zu verhindern.

Laufende Berufungen

Der Mann bleibt in Haft, während das Berufungsverfahren weiterläuft. Sein Anwalt hat sowohl die Haftstrafe als auch die Entscheidung, die Untersuchungshaft aufrechtzuerhalten, angefochten. Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil jedoch akzeptiert.

Laut János Hajdu, Leiter des ungarischen Zentrums für Terrorismusbekämpfung (TEK), hat der Norweger bei der Vernehmung zugegeben, dass er tatsächlich die Absicht hatte, Breiviks Massaker zu übertreffen. Dieses Geständnis und der bedrohliche Charakter seiner Videos veranlassten die ungarischen Behörden zu schnellem und entschlossenem Handeln.

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