Wizz Air wird in einem europäischen Land wegen seines “All You Can Fly”-Abonnements zu einer hohen Geldstrafe verurteilt

Die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) hat gegen Wizz Air eine Geldbuße in Höhe von 500.000 Euro – etwa 192 Millionen Forint – verhängt. Sie erklärte, die Fluggesellschaft habe bei der Werbung für ihr “All You Can Fly”-Abonnement unlautere Geschäftspraktiken angewandt. Nach Ansicht der Behörde wurde das Produkt mit unbegrenzten Flügen beworben, obwohl den Verbrauchern mehrere wichtige Einschränkungen nicht klar und rechtzeitig mitgeteilt worden waren.

Unbegrenzt, aber nicht ganz: Wichtige Details wurden vorenthalten

Das Abonnement ermöglichte es den Kunden, die internationalen Strecken von Wizz Air für eine feste Gebühr von 599 Euro zu nutzen – oder 499 Euro während des frühen Werbezeitraums. Die Untersuchung ergab jedoch, dass das Paket an zahlreiche Bedingungen geknüpft war, über die die Verbraucher unvollständige, zweideutige oder veraltete Informationen erhielten.

Nach Angaben der Behörde gehörten die folgenden Punkte zu den problematischsten:

  • die Fluggäste wurden nicht ordnungsgemäß über das Buchungszeitfenster informiert (z.B. dass die Sitzplatzauswahl auf bestimmten Flügen nur innerhalb von 72 Stunden vor dem Abflug möglich war),
  • nur eine begrenzte Anzahl und Art von Sitzplätzen war für Abonnenten auf bestimmten Strecken verfügbar,
  • andere wesentliche Nutzungsbedingungen wurden nicht klar kommuniziert.

Die AGCM entschied auch, dass mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen missbräuchlich waren, da Wizz Air den Service ohne Begründung einseitig ändern oder sogar einstellen konnte, während die Rechte der Passagiere auf Stornierung oder Rückerstattung erheblich eingeschränkt waren, berichtet MarketScreener.

Als Teil der Sanktion muss die Fluggesellschaft einen Auszug aus der Entscheidung der Behörde auf ihrer eigenen Website veröffentlichen.

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Ein Flugzeug von Wizz Air in Italien. Foto: depositphotos.com

Nicht die erste Geldstrafe: Auch Ungarn hat letztes Jahr Maßnahmen ergriffen

Im Jahr 2024 verhängte die ungarische Wettbewerbsbehörde (GVH) ebenfalls eine beträchtliche Strafe gegen Wizz Air. Sie verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 307 Millionen Forint, weil das Unternehmen gegen die Vorschriften über unlautere Geschäftspraktiken verstoßen hatte. Die GVH kam zu dem Schluss, dass die Fluggesellschaft es zwischen 2018 und 2024 versäumt hatte, die Fluggäste darüber zu informieren, dass bestimmte Zusatzleistungen – wie Wizz Priority oder aufgegebenes Gepäck – separat erworben werden können, und die Kunden so zu teureren Paketen gelenkt hat. Außerdem hat sie irreführende Informationen über die Funktionen des automatischen Check-in gegeben.

Damals lehnte der GVH die von der Fluggesellschaft vorgeschlagenen Verpflichtungen ab und betonte, dass Transparenz und klare Informationen grundlegende Anforderungen im Luftfahrtsektor sind. Wizz Air bestritt die Rechtmäßigkeit des Bußgeldes, erklärte aber, dass sie ihren Buchungsprozess geändert habe und bereit sei, den betroffenen Passagieren eine Entschädigung anzubieten.

Die Entscheidung wirkte sich auch auf den Aktienkurs aus

Laut MarketScreener fiel der Aktienkurs von Wizz Air Holdings im Londoner Handel nach der Ankündigung um 0,8%. Die Anleger reagierten offenbar empfindlich auf die jüngste Welle rechtlicher und verbraucherschutzrechtlicher Bedenken, mit denen das Unternehmen konfrontiert ist.

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