Ungarisches Krankenhaus führt ab heute wieder Maskenpflicht und teilweises Besuchsverbot ein!

Das Csolnoky Ferenc Krankenhaus im Komitat Veszprém wird ab Montag, dem 1. Dezember, die Maskenpflicht wieder einführen und ein teilweises Besuchsverbot verhängen, teilte die Einrichtung auf ihren Social Media Plattformen mit. Die Maßnahmen, die um 8 Uhr morgens in Kraft treten, dienen dem Schutz der Patienten, des Personals und aller anderen im Gebäude anwesenden Personen.

Nach Angaben des Krankenhauses wurde die Entscheidung vom Generaldirektor als Reaktion auf die zunehmenden Atemwegserkrankungen und die Notwendigkeit, gefährdete Patienten zu schützen, getroffen. Nach den neuen Regeln müssen alle Personen, die sich in gemeinsam genutzten Räumen des Krankenhauses aufhalten, eine Maske tragen, die sowohl Nase als auch Mund bedeckt. Dies gilt für Flure, Wartezimmer, Stationen, Sprechzimmer und Untersuchungsräume.

Stationäre Patienten sind ausgenommen, wenn sie sich in ihren eigenen Zimmern aufhalten, aber die Maskenpflicht bleibt überall sonst im Krankenhaus obligatorisch.

Zusätzlich zum Tragen der Maske ist auch das Desinfizieren der Hände an allen Ein- und Ausgängen vorgeschrieben. Jeder, der die Stationen betritt oder verlässt, muss seine Hände mit einem vom Krankenhaus bereitgestellten Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis desinfizieren.

Hungarian hospital reintroduces mandatory masks and partial visitor ban from today!
Foto: Facebook/Veszprém Vármegyei Csolnoky Ferenc Kórház

Strenge Besuchsbeschränkungen für mehrere Abteilungen

Ab Montag wird ein teilweises Besuchsverbot für eine Reihe von sensiblen und risikoreichen Abteilungen eingeführt. Dazu gehören:

  • Zentrale Anästhesie- und Intensivstation
  • Intensivstation der Abteilung für Traumatologie und orthopädische Matrix
  • Neonatale, NIC- und pädiatrische Intensivstation
  • Abteilung für klinische Onkologie
  • Abteilung für Strahlentherapie
  • Abteilung für Geburtshilfe und Gynäkologie (Entbindungsstation)

Besucher dürfen diese Abteilungen nur in Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Genehmigung des Abteilungsleiters oder des diensthabenden Arztes betreten. Das Krankenhaus betont, dass niemand mit Atemwegssymptomen oder Fieber unter keinen Umständen einen Patienten besuchen darf.

Das Besuchsverbot gilt nicht für Begleitpersonen, deren Anwesenheit medizinisch begründet und für die Pflege des Patienten erforderlich ist.

Das Krankenhaus betont, dass alle Maßnahmen bis auf weiteres in Kraft bleiben und bittet Patienten und Familien um Verständnis und Kooperation.

Titelbild: depositphotos.com

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