Niedliches Tigerbaby während Drogenrazzia in ungarischer Stadt entdeckt

Eine routinemäßige Drogenrazzia der ungarischen Polizei nahm eine unerwartete Wendung, als die Beamten ein Tigerbaby entdeckten, das in einer ungarischen Stadt versteckt war. Sowohl der Budapester Zoo als auch die Polizei haben Videos von dem Jungtier veröffentlicht, während der Zoo über den Gesundheitszustand des Tieres informierte.

Polizei findet Tigerbaby in Tiszafüred
Eine Untersuchung des Drogenhandels führte die Behörden zu einer erstaunlichen Entdeckung in Tiszafüred, einer malerischen Stadt in Ostungarn und dem Tor zum Theiß-See. Während des Einsatzes fanden die Beamten ein 9 kg schweres Tigerbaby, das auf dem Gelände versteckt war. Experten des Budapester Zoos führten einen gründlichen Gesundheitscheck an dem jungen Männchen durch und bestätigten, dass es bei guter Gesundheit ist. Die Ermittler für Umweltkriminalität haben sofort einen 40-jährigen Mann am Tatort verhaftet und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet, schreibt index.hu.
Die Gesundheitsuntersuchung wurde von Endre Sós, dem Generaldirektor des Budapester Zoos, beaufsichtigt, der anmerkte, dass über das endgültige Zuhause des Jungtiers zu gegebener Zeit entschieden werden wird.
Der Budapester Zoo kündigte außerdem an, dass Gentests durchgeführt werden, und versicherte, dass das Team des Zoos sich für eine erstklassige Pflege einsetzt.
Nach Angaben der Polizei ist das Tigerbaby unglaublich freundlich und verspielt und hat eine besondere Vorliebe für Kaninchenfleisch.
Strenge Gesetze verbieten die private Haltung von Tigern in Ungarn
In Ungarn wird der Besitz gefährlicher Tiere durch Gesetze wie das Tierschutzgesetz (1998. évi XXVIII. törvény) und den Erlass 85/2015 FM streng kontrolliert, der gefährliche Arten in drei Kategorien einteilt: besonders gefährlich, mäßig gefährlich und weniger gefährlich. Besonders gefährliche Tiere, die in Anhang 1 des Dekrets aufgeführt sind – darunter auch Tiger – dürfen nur in Zoos oder Zirkusmenagerien gehalten werden. Der Besitz durch Privatpersonen ist verboten, ebenso wie die Haltung von giftigen Arten ohne die notwendigen Gegenmittel und Fachkenntnisse.
Folglich können Tiger nicht von Privatleuten gehalten werden und dürfen nur in akkreditierten Zoos oder Zirkussen untergebracht werden.
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