Achtung: Die Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel in Budapest ändern sich über die Feiertage!

Die Budapester Verkehrsbetriebe (BKK) haben die Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel während der Weihnachtsfeiertage und an Silvester geändert, um der veränderten Fahrgastnachfrage Rechnung zu tragen.
Nach früheren Angaben der BKK verkehren die Linien am 24. Dezember tagsüber nach dem Samstagsfahrplan.
Fahrpläne für den ersten Weihnachtsfeiertag und den zweiten Weihnachtsfeiertag
Am 25. und 26. Dezember, dem ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag sowie am 1. Januar verkehren die Busse tagsüber nach dem Feiertagsfahrplan. Aufgrund des geringeren Passagieraufkommens am Flughafen am 25. Dezember wird der Flughafenbus 100E mit reduzierter Frequenz verkehren, so die MTI.

Zwischen den beiden Feiertagen
Zwischen dem 29. und 31. Dezember werden aufgrund der veränderten Fahrgastnachfrage und des typischerweise geringeren Straßenverkehrs die Jahresendfahrpläne auf den U-Bahn-Linien und auf vielen Straßenbahn-, Oberleitungsbus- und Buslinien eingeführt. Die meisten Linien verkehren an den Wochentagen der Schulferien, während der Betrieb auf den Linien 33A und 10 eingestellt wird.
Silvester
In der Nacht zum 31. Dezember verkehren mehrere Hochleistungslinien die ganze Nacht hindurch, darunter alle U-Bahn-Linien, alle HÉV-Linien, die Straßenbahnen 4 und 6 auf dem Grand Boulevard sowie die Linien 14, 17, 47, 50 und 56A, die Oberleitungsbusse 75 und 80 und die Buslinien 5, 7, 8E, 16 und 223E. Laut MÁV werden die HÉV-Dienste die ganze Nacht auf allen Linien verkehren.
Innerhalb des Nachtbusnetzes verkehren mehrere Linien mit geänderten Fahrplänen, um Anschluss an den U-Bahn- und Straßenbahnverkehr zu gewährleisten. Die Flughafenbusse 100E und 200E verkehren weiterhin nach ihren regulären Fahrplänen.
Die BKK rät ihren Fahrgästen, sich während der Feiertage nicht auf ihre gewohnten Fahrpläne zu verlassen und empfiehlt die Nutzung der App BudapestGO zur Planung von Urlaubsreisen.

Parkgebühren
Die BKK wies auch darauf hin, dass ab diesem Jahr das Parken auf der Straße an Werktagen zwischen Weihnachten und Neujahr gebührenpflichtig ist. Das bedeutet, dass am 29., 30. und 31. Dezember, die auf Montag, Dienstag und Mittwoch fallen, Parkgebühren erhoben werden.

