Ungarns offizieller Wahlkampf beginnt heute: Das müssen Sie wissen

In Ungarn hat die offizielle Wahlkampfphase für die bevorstehenden Parlamentswahlen begonnen. Es sind die intensivsten 50 Tage politischer Aktivitäten, bevor die Wähler im April zu den Urnen gehen. Von Unterschriftensammlungen und Straßenplakaten bis hin zu staatlicher Finanzierung und unbegrenzten Ausgaben stehen Parteien und Kandidaten nun vor einem streng regulierten Rennen, bei dem immer mehr auf dem Spiel steht.

Auf der Grundlage von Zusammenfassungen von Telex und 444.hu finden Sie hier die wichtigsten Regeln, Fristen und Änderungen, die Sie beachten sollten.

Kandidaten müssen 500 Unterschriften sammeln

Ab dem ersten Tag des Wahlkampfes können Wahlkreiskandidaten mit dem Sammeln von Unterstützungsunterschriften beginnen.

Um offiziell zu kandidieren, muss jeder einzelne Kandidat bis Anfang März mindestens 500 gültige Empfehlungen von Wählern in seinem eigenen Wahlkreis sammeln. Die Unterschriften müssen auf offiziellen Formularen eingereicht werden, die von den lokalen Wahlbüros ausgegeben werden.

Die Wähler müssen angeben:

  • Name
  • Adresse
  • persönliche Identifikationsnummer
  • handschriftliche Unterschrift

Ein Wähler kann mehrere Kandidaten unterstützen, aber nur innerhalb seines eigenen Wahlkreises.

Das Sammeln von Unterschriften ist am Arbeitsplatz, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Krankenhäusern, Regierungsgebäuden und auf Privatgrundstücken ohne Genehmigung verboten.

Strengere Anforderungen an Parteilisten

Die Parteien müssen auch landesweite Schwellenwerte erfüllen, um eine nationale Liste zu registrieren.

Dazu brauchen sie Kandidaten in:

  • in mindestens 14 Komitaten plus Budapest, und
  • 71 der 106 Wahlkreise

Die nationalen Listen müssen bis Anfang März registriert werden.

Wähler können den Missbrauch ihrer Daten überprüfen

Um Betrug vorzubeugen, ermöglicht die Nemzeti Választási Iroda (Nationale Wahlbehörde) den Bürgern, online zu überprüfen, ob ihre persönlichen Daten oder ihre Unterschrift ohne Zustimmung verwendet wurden. Dieses System wurde nach Bedenken bei früheren Wahlen eingeführt.

Plakate und Kundgebungen gehen wieder auf die Straße

Wahlkampf umfasst offiziell jede Aktivität, die darauf abzielt, die Wähler zu beeinflussen.

Von nun an dürfen die Parteien:

  • Plakate aufhängen
  • Kundgebungen veranstalten
  • die Wähler direkt ansprechen
  • politische Werbung schalten

Plakate können ohne besondere Ankündigung angebracht werden, müssen aber die Angaben des Herausgebers enthalten. Sie dürfen nicht an Denkmälern, geschützten Gebäuden, Naturschutzgebieten oder Regierungsgebäuden angebracht werden. Für Privateigentum ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich.

Die Gemeinderäte dürfen keine zusätzlichen Beschränkungen mehr einführen, die über das nationale Recht hinausgehen.

Wahlkundgebungen müssen nicht mehr polizeilich angemeldet werden, obwohl eine Genehmigung für den öffentlichen Raum weiterhin erforderlich sein kann.

Von der Leyen reappears in Orbán government's negative poster campaign, Zelensky and Weber are there too
Von der Leyen taucht in der negativen Plakatkampagne der Orbán-Regierung wieder auf, zusammen mit Zelensky und Weber. Foto: Daily News Hungary

Politische Werbung im Fernsehen und Radio

Die Ausstrahlungsregeln unterscheiden sich je nach Plattform.

Politische Werbung auf den von der MTVA betriebenen öffentlich-rechtlichen Sendern muss kostenlos und zu gleichen Bedingungen für alle Parteien ausgestrahlt werden. Kommerzielle Sender können selbst entscheiden, ob sie sich beteiligen wollen.

RTL hat bestätigt, dass es politische Werbung ausstrahlen wird, wird aber während des Wahlkampfs so genannte Botschaften der Regierung von öffentlichem Interesse” vermeiden.

Bezahlte politische Werbung in Zeitungen und Online-Medien ist erlaubt, aber die Anbieter müssen aus Gründen der Transparenz vorab deklarierte Preislisten veröffentlichen.

Großzügige staatliche Finanzierung, aber strenge Buchführung

Sowohl Kandidaten als auch Parteien erhalten staatliche Wahlkampfunterstützung.

Einzelne Kandidaten erhalten jeweils etwa 1,7 Millionen Forint. Parteien, die auf landesweiten Listen antreten, können Hunderte von Millionen bis über eine Milliarde Forint erhalten, je nachdem, in wie vielen Bezirken sie antreten.

Über diese Gelder muss jedoch nach der Wahl Rechenschaft abgelegt werden. Kandidaten, die nicht mindestens 2 % der Stimmen erhalten, oder Parteien, die landesweit nicht 1 % erreichen, müssen das Geld zurückzahlen. Die Schulden werden von den Steuerbehörden vollstreckt.

Die Aufsicht obliegt der Állami Számvevőszék (Staatlicher Rechnungshof von Ungarn).

Keine Begrenzung der Wahlkampfausgaben mehr

Eine wichtige Änderung bei dieser Wahl: Es gibt keine Ausgabenobergrenze mehr.

Zuvor waren die Parteien an strenge Obergrenzen gebunden, wie viel sie pro Kandidat ausgeben durften. Die von der Fidesz geführte parlamentarische Mehrheit hat diese Obergrenze im letzten Jahr abgeschafft, so dass die Parteien nun unbegrenzte Summen ausgeben können.

Experten warnen davor, dass dies die Transparenz weiter verringern und den wohlhabenderen politischen Kräften einen erheblichen Vorteil verschaffen könnte.

Wichtige Fristen für die Wähler

Wichtige Termine sind:

  • Umziehen in ein anderes Wahllokal: bis zum 2. April
  • Beantragung mobiler Wahlurnen: bis zum Wahltag (12. April)
  • Registrierung für die Wahl im Ausland bei den Botschaften (bis 2. April)
  • Briefwahl für Bürger außerhalb Ungarns (28. März – 12. April)

Der eigentliche Wahltag ist der 12. April. Am Tag der Wahl sind Wahlkampfaktivitäten verboten.

Was Sie erwarten können

Da die Unterschriftensammlungen bereits im Gange sind und die Straßen mit Plakaten übersät sind, können sich die Ungarn auf eine zunehmend sichtbare und aggressive Wahlkampfsaison einstellen. Für die Wähler wird es in den kommenden Wochen entscheidend sein, die Regeln und Fristen zu verstehen.

Falls Sie es verpasst haben:

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