Bedeutet der Juli das Ende des günstigen Einkaufens bei Temu? Ungarn führt neue Zölle auf Produkte von außerhalb der EU ein

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Ungarische Verbraucher, die regelmäßig auf chinesischen Online-Marktplätzen wie Temu einkaufen, werden bald mit höheren Kosten konfrontiert sein, da am 1. Juli eine neue Zollregelung der Europäischen Union in Kraft tritt. Die Maßnahme sieht eine Zollgebühr von 1066 HUF (3 EUR) für Waren von geringem Wert vor, die von außerhalb der EU eingeführt werden, was möglicherweise zu einer Preiserhöhung bei vielen beliebten Online-Einkäufen führen wird.
Neue EU-Zollvorschriften zielen auf kostengünstige Importe wie Temu ab
Laut der ungarischen Nationalen Steuer- und Zollverwaltung (NAV) werden alle EU-Mitgliedstaaten ab Juli neue Zollvorschriften anwenden. Nach dem neuen System unterliegen Produkte, die bei Online-Händlern außerhalb der EU bestellt und in Sendungen mit einem Wert von weniger als 150 EUR versandt werden, einer Zollgebühr von 3 EUR.
Die Europäische Union erklärt, die Änderung solle den Verbraucherschutz stärken und einen faireren Wettbewerb zwischen in der EU ansässigen Unternehmen und Verkäufern aus Drittländern, insbesondere großen chinesischen E-Commerce-Plattformen, schaffen.
EU-Beamte haben zudem argumentiert, dass das derzeitige System anfällig für Missbrauch sei. Laut früheren Erklärungen der Europäischen Kommission werden viele importierte Pakete unter ihrem tatsächlichen Wert angegeben, um von Zollbefreiungen zu profitieren.
Die Gebühr gilt pro Produktkategorie, nicht pro Paket
Einer der wichtigsten Aspekte der neuen Vorschriften ist, dass die Gebühr von 3 Euro nicht pro Paket erhoben wird. Stattdessen wird sie auf jede in einer Sendung enthaltene Produktkategorie angewendet, basierend auf den Zolltarifklassifizierungen.
Das bedeutet, dass Kunden, die verschiedene Arten von Produkten zusammen bestellen, unter Umständen mehrere Gebühren zahlen müssen. Wie HVG hervorhob, würde ein bei Temu oder einem anderen Online-Marktplatz bestelltes Paket, das ein T-Shirt, eine Handyhülle und ein Paar Kopfhörer enthält, drei separate Produktkategorien umfassen. Infolgedessen würde sich die gesamte Zollgebühr auf 9 Euro belaufen.
Bestellt ein Kunde hingegen drei identische Baumwoll-T-Shirts, fallen alle Artikel unter dieselbe Zolltarifklasse, sodass nur eine einzige Gebühr in Höhe von 3 EUR anfällt. Das neue System dürfte es für Käufer erschweren, zusätzliche Kosten zu vermeiden, indem sie verschiedene Produkte in einer einzigen Sendung zusammenfassen.
Kosten werden voraussichtlich in die Online-Preise eingerechnet
Die NAV hat darauf hingewiesen, dass die Zollgebühr in die Preisstrukturen von Online-Marktplätzen und Einzelhändlern einbezogen wird, sodass der praktische Zollabfertigungsprozess selbst weitgehend unverändert bleibt.
Postbetreiber, Kurierdienste und bevollmächtigte Vertreter von Online-Plattformen werden weiterhin die Zollabfertigung für kleine Pakete übernehmen, die in die EU gelangen. Die neuen Vorschriften gelten nur für Sendungen mit einem Wert von unter 150 EUR (53.400 HUF). Die Zollabfertigung für Sendungen mit höherem Wert bleibt unverändert.
Wachsende Besorgnis der EU über die Flut von E-Commerce-Importen
Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund, dass Ungarn weiterhin einen starken Anstieg grenzüberschreitender E-Commerce-Sendungen verzeichnet. Offiziellen Zahlen zufolge trafen im Jahr 2025 rekordverdächtige 165 Millionen E-Commerce-Pakete in Ungarn ein. Bemerkenswerterweise wurden rund 84 % dieser Sendungen anschließend in andere EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet.
Chinesische Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress haben die Online-Einkaufsgewohnheiten in ganz Europa verändert, indem sie extrem niedrige Preise und Direktversand aus Asien anbieten. Europäische Einzelhändler beklagen jedoch zunehmend, dass sie einem unlauteren Wettbewerb durch Verkäufer ausgesetzt sind, die unter anderen regulatorischen und steuerlichen Bedingungen operieren.
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Temu kürzlich in Ungarn mit einer Geldstrafe belegt
Die Zolländerungen erfolgen kurz nachdem die ungarische Wettbewerbsbehörde (GVH) erhebliche Strafen gegen Temu verhängt hat. Anfang dieses Jahres verurteilte die Behörde den europäischen Betreiber des chinesischen Marktplatzes zur Zahlung von insgesamt 1,3 Milliarden HUF (3,66 Millionen Euro). Von diesem Betrag sind 882 Millionen HUF (2,48 Millionen Euro) für Entschädigungen an Verbraucher vorgesehen, während 437 Millionen HUF (1,23 Millionen Euro) als Wettbewerbsstrafe zu zahlen sind.
Für ungarische Käufer, die an Schnäppchenkäufe über ausländische Plattformen gewöhnt sind, könnte die neue Zollregelung das Ende extrem günstiger Importe bedeuten. Auch wenn die einzelne Gebühr gering erscheint, könnten Bestellungen, die Produkte aus mehreren Kategorien enthalten, ab Juli schnell spürbar teurer werden.
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