Ungarische Steuerbehörde findet keine Hinweise auf Straftaten im Fall des ukrainischen „Goldkonvois“

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Die ungarische Nationale Steuer- und Zollverwaltung (NAV) hat bekannt gegeben, dass sie bislang keine Hinweise auf strafrechtliches Fehlverhalten im Rahmen der äußerst umstrittenen Ermittlungen zum sogenannten ukrainischen „Goldkonvoi“-Fall gefunden hat, einem der politisch heikelsten Vorfälle des diesjährigen Wahlkampfs.

Ungarische Steuerbehörde wartet auf Antwort aus Österreich, bevor sie die Ermittlungen einstellt

In einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung teilte die NAV mit, dass sie alle Ermittlungsmaßnahmen abgeschlossen habe, die innerhalb Ungarns durchgeführt werden konnten. Auf der Grundlage der bislang gesammelten Beweise konnten die Ermittler den Verdacht auf Geldwäsche nicht bestätigen. Die Behörde hat die strafrechtlichen Ermittlungen jedoch formell ausgesetzt, bis sie eine Antwort der österreichischen Behörden erhält, die erforderlich ist, bevor der Fall offiziell abgeschlossen werden kann.

Die Ermittlungen wurden nach einem Bericht des ungarischen Verfassungsschutzamtes und auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft eingeleitet, da der Verdacht bestand, dass große Mengen an Bargeld und Gold, die durch Ungarn transportiert wurden, unbekannter Herkunft waren, berichtete HVG.hu.

Die Zusammenarbeit mit Österreich bleibt der letzte Schritt

Nach Angaben der NAV erließen die Staatsanwälte im April einen europäischen Ermittlungsbefehl an Österreich, um die Herkunft des Geldes und der Wertgegenstände zu klären. Da die ungarischen Behörden keine weiteren Ermittlungsmaßnahmen durchführen können, haben sie das Verfahren ausgesetzt, bis die angeforderte Rechtshilfe aus Österreich vorliegt.

Gleichzeitig bestätigte die NAV, dass sie eine interne Überprüfung ihrer eigenen Bearbeitung des Falles durchführt. Im Rahmen dieser Überprüfung wird geprüft, ob alle Verfahrens- und Ermittlungsschritte im Einklang mit dem ungarischen Recht und den internen Vorschriften der Behörde standen. Die NAV hat zugesagt, die Ergebnisse sowohl der strafrechtlichen Ermittlungen als auch der internen Überprüfung zu veröffentlichen, sobald diese abgeschlossen sind.

Zwei separate Ermittlungen werden fortgesetzt

Die ausgesetzte Geldwäscheermittlung ist nur ein Teil der umfassenderen Angelegenheit. Eine zweite, von der Staatsanwaltschaft geleitete Untersuchung prüft, ob ungarische Behörden während der Festhaltung des ukrainischen Konvois und seines Personals Straftaten begangen haben. Die Staatsanwaltschaft hat nur wenige Details bekannt gegeben und erklärt, der Zeitpunkt öffentlicher Informationen hänge eher von den Erfordernissen der Ermittlungen als von politischen Erwägungen ab.

Der Fall hat bereits zu einem strafrechtlichen Verdacht gegen János Hajdu, den ehemaligen Generaldirektor des ungarischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung (TEK), geführt. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt ihn in sieben Fällen der rechtswidrigen Freiheitsberaubung in Verbindung mit einer schwerwiegenden Misshandlung der Festgenommenen.

Hajdu bestreitet jegliches Fehlverhalten und wurde öffentlich vom ehemaligen Ministerpräsidenten Viktor Orbán unterstützt, der seine Unterstützung bekundete, nachdem die Vorwürfe an die Öffentlichkeit gelangt waren. Hajdu wurde anschließend zum Sicherheitsdirektor der Fidesz-Partei ernannt.

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Péter Magyar und Wolodymyr Selenskyj auf dem EU-Gipfel am 18. Juni 2026. Foto: Facebook/Péter Magyar

Ein politisch brisanter Fall

Der Vorfall um den Goldkonvoi geht auf den Höhepunkt des ungarischen Parlamentswahlkampfs zurück, als ungarische Behörden zwei ukrainische Geldtransportfahrzeuge anhielten, die das Land durchquerten. Sieben ukrainische Staatsbürger, die den Konvoi begleiteten, wurden festgenommen, nachdem die NAV bekannt gegeben hatte, dass sie wegen des Verdachts auf Geldwäsche ermittele.

Die Behörde räumte später ein, dass der Konvoi im Rahmen einer geplanten Überweisung rund 40 Millionen US-Dollar, 35 Millionen Euro und 9 Kilogramm Gold von Österreich in die Ukraine transportiert hatte.

Nach wochenlangen Kontroversen gab Ungarn das beschlagnahmte Bargeld und Gold Anfang Mai an die Ukraine zurück. Anfang dieser Woche hob die Nationale Generaldirektion für Ausländerangelegenheiten zudem die Ausweisungsverfügungen und die dreijährigen Einreiseverbote auf, die gegen die sieben ukrainischen Staatsangehörigen verhängt worden waren.

Anwalt des ukrainischen Konvois will den ehemaligen Ministerpräsidenten Orbán zu der Aktion befragen

Das Verfahren im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen Geldwäsche ist noch nicht abgeschlossen. Der Anwalt, der den ukrainischen Konvoi vertritt, hat ein Strafverfahren gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Viktor Orbán wegen seiner mutmaßlichen Rolle in dieser Angelegenheit gefordert, während die Staatsanwaltschaft weiterhin untersucht, ob die Festnahme an sich rechtswidrig war.

Obwohl die NAV nun angibt, keine Beweise gefunden zu haben, die die ursprünglichen Geldwäschevorwürfe stützen, bleibt der Fall offen, bis Österreich Stellung nimmt und das Ergebnis der laufenden Ermittlungen zu den Maßnahmen der ungarischen Behörden vorliegt.

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