An der ungarisch-österreichischen Grenze sind größere Änderungen geplant: Was Pendler und Reisende wissen sollten

An der ungarisch-österreichischen Grenze könnte es bald zu bedeutenden Änderungen kommen, wie die Grenze in Ausnahmesituationen funktioniert. Ein Entwurf für eine Änderung des ungarisch-österreichischen Abkommens über die Zusammenarbeit im Grenzverkehr aus dem Jahr 2014 wurde zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Damit soll geklärt werden, wie die Grenzübergänge funktionieren würden, wenn die Kontrollen an den Binnengrenzen gemäß den Schengen-Regeln vorübergehend wieder eingeführt würden.

Wichtig ist, dass der Vorschlag keine permanenten Grenzkontrollen einführen würde. Stattdessen soll ein klarer, im Voraus vereinbarter Rahmen für den Umgang mit außergewöhnlichen Umständen wie Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Ordnung, Bedrohungen der nationalen Sicherheit, gesundheitliche Notfälle oder Ausbrüche von Tierseuchen geschaffen werden, berichtet Portfolio.

Keine Rückkehr zu permanenten Grenzkontrollen

Nach dem Änderungsentwurf würden Ungarn und Österreich die Grundprinzipien des Schengen-Raums nicht aufgeben. Das Abkommen bereitet lediglich auf Szenarien vor, in denen eines der beiden Länder – rechtmäßig und vorübergehend – die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen beschließt.

Solche Situationen gab es schon früher, unter anderem während der Coronavirus-Pandemie und in jüngerer Zeit bei tierseuchenrechtlichen Notfällen wie dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche. Ziel ist es, Ad-hoc-Maßnahmen durch berechenbare, transparente Regeln zu ersetzen, auf die sich sowohl die Behörden als auch die Grenzbewohner verlassen können.

Austrian border murder Hungarian border
Illustration. Foto: depositphotos.com

Erweiterte Liste der offiziellen Kontrollstellen

Eine der bemerkenswertesten Änderungen ist die Ausweitung der Orte, an denen vorübergehende Grenzkontrollen offiziell durchgeführt werden können. Bei einer Wiedereinführung von Kontrollen würden diese immer auf dem Gebiet des Landes stattfinden, das sie durchführt.

Zu den neu ausgewiesenen primären Straßenkontrollstellen würden gehören:

  • Autobahn Szentgotthárd – Rábakeresztúr / Heiligenkreuz (M80-S7)
  • Kőszeg – Rattersdorf
  • Sopron (Brennbergbánya) – Ritzing
  • Sopronkövesd – Nikitsch
  • Zsira – Nikitsch
  • Vaskeresztes – Eisenberg
  • Horvátlövő – Deutsch Schützen
  • Szentpéterfa – Gaas

Während der vorübergehenden Kontrollen würden diese Übergänge als Hauptknotenpunkte für den Straßenverkehr zwischen den beiden Ländern dienen.

Kleinere Übergänge bleiben für das tägliche Leben offen

Der Vorschlag sieht auch eine gründliche Neuordnung der Liste der kleineren Grenzübergänge vor. Diese Strecken könnten auch während der vorübergehenden Kontrollen offen bleiben, allerdings in der Regel nur für bestimmte Zwecke wie den lokalen Pendlerverkehr, den Tourismus, die Landwirtschaft oder organisierte Veranstaltungen.

Erlaubt wären unter anderem Fußgänger- und Radverkehr, Reiten, Wassertourismus, landwirtschaftliche Aktivitäten und der Zugang zu kulturellen, sportlichen oder religiösen Veranstaltungen.

Unter den aufgelisteten Übergängen sind:

  • Rajka – Deutsch Jahrndorf (Fußgänger und Radfahrer)
  • Rajka – Nickelsdorf
  • Várbalog – Halbturn
  • Kapuvár – Andauer Brücke
  • Kapuvár – Wallern Brücke
  • Fertőrákos – Mörbisch (Straßen- und Wasserwege)
  • Sopron – Kelénpatak
  • Sopron – Ágfalva (Radweg)
  • Zsira – Lutzmannsburg, mit Anbindung an das Thermalbad und die Weinberge
  • Wanderrouten im Naturpark Írottkő / Naturpark Geschriebenstein
  • Die Pinka-Schlucht
  • Die Gegend um Rönök und die St. Imre Kirche

Damit soll sichergestellt werden, dass der grenzüberschreitende Verkehr, der mit dem täglichen Leben, dem Tourismus und der Landwirtschaft verbunden ist, in geordneter Weise fortgesetzt werden kann, anstatt von Fall zu Fall entschieden zu werden.

Warum dies für Pendler und Touristen wichtig ist

Für die vielen Menschen, die täglich zwischen Ungarn und Österreich pendeln, sowie für Touristen, die die Grenzregionen besuchen, würde die Änderung mehr Vorhersehbarkeit bringen. Sollten die vorübergehenden Kontrollen jemals wieder eingeführt werden, wüssten die Reisenden im Voraus, welche Grenzübergänge noch zur Verfügung stehen und für welche Zwecke.

Lokale Gemeinden, Landwirte, Wanderer und Radtouristen würden von klar ausgewiesenen Routen profitieren, die auch unter außergewöhnlichen Umständen benutzbar bleiben.

Austria Slovakia border crossings closed
Foto: polizei.hu

Einfachere Aktualisierungen in der Zukunft

Der Abkommensentwurf würde es Ungarn und Österreich auch erleichtern, das System später im gegenseitigen Einvernehmen zu aktualisieren. So könnten neue Grenzübergänge hinzugefügt oder bestehende neu klassifiziert werden, ohne dass das gesamte Abkommen von Grund auf neu verhandelt werden müsste.

Wann könnten die Änderungen in Kraft treten?

Die Änderung würde nicht automatisch in Kraft treten. Beide Länder müssten auf diplomatischem Weg bestätigen, dass ihre internen rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Das Abkommen würde dann am ersten Tag des zweiten Monats nach der endgültigen Notifizierung in Kraft treten, wobei das genaue Datum vom Außenminister bekannt gegeben wird.

Keine Änderung der Kernregeln von Schengen

Trotz der Bedenken, die häufig im Zusammenhang mit grenzbezogenen Ankündigungen aufkommen, bedeutet der Vorschlag keine dauerhafte Verschärfung der ungarisch-österreichischen Grenze. Stattdessen bereitet er beide Länder auf seltene, aber realistische Szenarien vor, in denen vorübergehende Grenzkontrollen notwendig werden – während das grenzüberschreitende Leben so weit wie möglich erhalten bleibt.

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