Auch ausländische Staatsangehörige können bei der EP-Wahl kandidieren

Auch ausländische Staatsangehörige können auf den Parteilisten für die Wahl ungarischer Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP) stehen, wenn sie Staatsbürger anderer EU-Mitgliedstaaten sind und ihren Wohnsitz in Ungarn haben.

Nach dem Gesetz über die Wahl der Europaabgeordneten werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach einem Verhältniswahlsystem gewählt, indem sie für Parteilisten stimmen Kandidaten müssen gültige Empfehlungen von mindestens 20.000 Wählern sammeln, um bei der Wahl kandidieren zu können.

Wahl – und passives Wahlrecht zur EP-Wahl haben alle volljährigen ungarischen Staatsbürger sowie Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten mit Wohnsitz in Ungarn, wahlberechtigt sind auch ungarische Staatsbürger, die weder in Ungarn noch in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig sind.

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