Bruch: Neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet

Die Europäische Kommission hat ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, das sich auf die Praktiken des Landes im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe konzentriert. Diese am Mittwoch, dem 12. Februar, angekündigte Maßnahme ist auf Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der EU-Vorschriften für öffentliche Auftragsvergabeprozesse durch Ungarn zurückzuführen.
Das Vertragsverletzungsverfahren
Nach HVGten Entscheidung der Europäischen Kommission zur Einleitung dieses Verfahrens auf Behauptungen beruht, dass ungarische Behörden gegen EU-Vorschriften bezüglich öffentlicher Vergabeverfahren verstoßen haben Kernfrage ist ein ungarisches Gesetz betreffend staatliche Bauvorhaben, das vorschreibt, dass Behörden in den vom Gesetz erfassten Fällen nur eine bestimmte Art von Verhandlungsverfahren anwenden.

Nach Ansicht der Kommission steht diese Forderung im Widerspruch zur EU-Richtlinie über das öffentliche Auftragswesen, die die Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer und die Freiheit der öffentlichen Auftraggeber festlegt, das für ihre Situation am besten geeignete Verfahren zu wählenDas ungarische Gesetz nimmt den öffentlichen Auftraggebern durch die Beschränkung auf eine einzige Art von Verhandlungsverfahren die Wahlfreiheit.
Nächste Schritte
Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens hat die Europäische Kommission ein Schreiben an die ungarische Regierung geschickt, in dem sie das formelle Verfahren einleitet Die ungarischen Behörden haben nun ein Zeitfenster von zwei Monaten, um auf die Bedenken der Kommission zu reagieren, falls die beiden Parteien keine Einigung erzielen, kann das Verfahren zu möglichen finanziellen Strafen, einer weiteren Korrespondenzrunde oder möglichen rechtlichen Schritten eskalieren.
Breiterer Kontext
Dieses neue Vertragsverletzungsverfahren ist kein Einzelfall Die Kommission ist auch gegen Ungarn und Polen vorgegangen, weil sie die EU-Strommarktvorschriften nicht vollständig umgesetzt haben, und zwar Telex schreibt. Außerdem droht Ungarn zusammen mit sechs anderen Mitgliedstaaten potenzielle gerichtliche Schritte und Geldstrafen wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über notleidende Kredite.
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