Das oberste Gericht ermöglicht die Zugänglichkeit der U-Bahn-Linie 3

Der Oberste Gerichtshof Ungarns, Kúria, hat die Entscheidung des Budapester Wahlausschusses (FVB) bestätigt, ein Referendum durchzuführen Rollstuhlgerechte Zugänglichkeit zur U-Bahn-Linie 3(das im Lauf des Seins ist Aufgearbeitet.
In dem rechtskräftigen Urteil schrieb die Kuria am Dienstag auf ihrer Website, dass
Die Referendumsfrage wurde dem Gebot der Rechtsklarheit und Verständlichkeit durch die Wählerschaft gerecht.
Das sozialistische Budapester Parlamentsmitglied Csaba Horváth reichte im Dezember das Referendum ein. Die Frage lautet: „Sind Sie dafür, die vollständige Zugänglichkeit aller Stationen der U-Bahn-Linie M3 während ihrer Modernisierung in den Jahren 2017-2020 gemäß den Bestimmungen sicherzustellen, die in Abschnitt 2 (1) des Gesetzes LXXVIII von 1997 vorgeschrieben sind?“”
Damals sagte der stellvertretende Budapester Bürgermeister Gábor Bagdy in einer Erklärung, Horváth habe eine “brüstlich formulierte” Referendumsfrage eingereicht und argumentiert, dass der Ausbau der U-Bahn-Linie im Einklang mit den gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen stehe Daher könne die Zielsetzung der von ihm eingereichten Frage auch ohne Volksbegehren durchgeführt werden, sagte der stellvertretende Bürgermeister.
Das regierende Fidesz reagierte darauf, dass die Volksbegehrensinitiative der Opposition “keine Glaubwürdigkeit habe”.
Auch der Budapester Bürgermeister reagierte Dezember„unter Betonung, dass er kein Referendum blockiert hat, da das Gesetz LXXVIII von 1997 über die Bildung und den Schutz der gebauten Umwelt nicht festlegt, dass Aufzüge gebaut werden müssen, um die Zugänglichkeit sicherzustellen. Selbst wenn das Referendum gültig und erfolgreich ist, würde es immer noch nicht den Bau von Aufzügen vorschreiben, sagte der Bürgermeister. Es gibt mehr als eine technische Lösung für die Durchführung des U-Bahn-Upgrades, damit es im Einklang mit dem Gesetz über Gleichstellung und Rechte von Menschen mit Behinderungen von 1998 steht, fügte er hinzu.

