Das ungarische Parlament legt die Regulierung privater Unterkünfte in die Hände des Gemeinderats

Das ungarische Parlament hat am Dienstag die Verordnung über Privatunterkünfte geändert und es den Kommunalverwaltungen ermöglicht, die Anzahl der Tage, für die sie in einem Kalenderjahr gemietet werden dürfen, zu begrenzen.

Die Änderung definiert als „private Unterkünfte“Häuser, die sich im Besitz von Privatpersonen oder Einzelunternehmern befinden, nicht mehr als acht Zimmer und 16 Betten haben und nicht ausschließlich als Mietwohnungen genutzt werden.

Eine weitere Kategorie, “sonstige Unterkünfte”, bezeichnet Betriebe mit nicht mehr als 25 Zimmern und 100 Betten.

Die Kommunalverwaltungen sind verpflichtet, das National Tourism Data Service Center über die Beschränkungen für Privatunterkünfte zu informieren.

Der Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony begrüßte am vergangenen Donnerstag, dass die Regierung bei der Maßnahme mit dem Gemeinderat zusammengearbeitet habe

Die Kommunalverwaltungen hätten mehr Autonomie bei der Regulierung privater Unterkünfte.

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