„Ich werde die ganze Stadt in die Luft jagen – Allahu Akbar“ – Mann aus Budapest wollte mehrere Polizeidienststellen angreifen, TEK

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Ein Budapester Gericht verurteilte am Dienstag einen 27-jährigen Mann zu einer Bewährungsstrafe zwischen sechs Monaten und einem Jahr, weil er E-Mails mit terroristischen Drohungen an mehrere Polizeidienststellen und die ungarische Anti-Terror-Einheit gesendet hatte.
Mann aus Budapest versandte mehrere Droh-E-Mails
Der Anklageschrift zufolge versandte der in Budapest ansässige Mann am 15. Januar 2024 mehrere E-Mails an die nationale Polizeizentrale, die Einsatzpolizei sowie mehrere Bezirkspolizeidienststellen, in denen er die Entsendung des Anti-Terror-Zentrums zu seiner Wohnadresse forderte und behauptete, im Besitz von Schusswaffen und Munition zu sein, wie die ungarische Nachrichtenagentur berichtete.
Später sandte er weitere Drohbotschaften an die Polizei in Vác und Győr, in denen er auf Pläne für einen Bombenanschlag auf den Wiener Hauptbahnhof hinwies. Die Polizei hatte zuvor bekannt gegeben, dass der Mann in seinen Nachrichten schrieb: „Ich werde die Stadt heute Nacht in Brand setzen“, „Ich werde die ganze Stadt in die Luft jagen – Allahu Akbar“ und „Ich plane einen Terroranschlag im Namen der Hamas“.
Er leidet unter Autismus und ADHS
In seinem abschließenden Plädoyer vor Gericht erklärte der Angeklagte, er leide unter Autismus und einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS), bezeichnete die E-Mails als harmlose Nachrichten und drückte zugleich Reue für seine Taten aus.
In seinem Urteil in erster Instanz befand das Gericht den Mann in drei Anklagepunkten der Androhung terroristischer Handlungen für schuldig. Es ordnete an, dass er für die Dauer der Bewährungsstrafe unter Bewährungsaufsicht gestellt wird und Gerichtskosten in Höhe von 1,3 Millionen Forint zu zahlen hat.
Das Gericht stellte den Sachverhalt im Einklang mit der Anklageschrift fest und kam insbesondere zu dem Schluss, dass die Drohungen geeignet waren, ernsthafte Angst auszulösen.
Keine Gründe für einen Ausschluss der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
Ein psychiatrischer Sachverständiger bestätigte, dass der Angeklagte an Autismus leidet und sich zum Zeitpunkt der Taten in einem pathologischen psychischen Zustand befand; es wurden jedoch keine Gründe für einen Ausschluss der strafrechtlichen Verantwortlichkeit festgestellt.
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Zu den mildernden Umständen zählten sein einwandfreies Führungszeugnis, sein Schuldeingeständnis, die Dauer seines Aufenthalts in Zwangsmaßnahmen sowie seine vielfältigen psychischen Erkrankungen. Als erschwerenden Umstand führte das Gericht an, dass er mehrere Drohbotschaften verschickt hatte.
Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, da sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft drei Tage Bedenkzeit beantragten, um zu prüfen, ob sie Berufung einlegen wollen.
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