Jäger mit Verbot und Geldstrafe belegt, nachdem er in Ungarn auf einen Wanderer geschossen hat

Ein Gericht hat einen Jäger in Ungarn zu einer Geldstrafe verurteilt und ihm ein dreijähriges Jagdverbot auferlegt, nachdem er versehentlich einen Wanderer erschossen hatte, während er mit einer Wärmebildkamera im Bükk-Gebirge zielte.

Ein Jäger in Ungarn hat einen Wanderer erschossen und seinem Opfer bleibende Schäden zugefügt

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Illustration. Abgebildetes Bild: depositphotos.com

Laut HVG ereignete sich der Vorfall Anfang 2024 in einem Waldgebiet bei Bükkzsérc, wo der 58-jährige Mann als Gast in einem ausgewiesenen Jagdgebiet jagte. Laut einer Erklärung des Bezirksgerichts Mezőkövesd gab der Jäger einen Gewehrschuss aus dem Inneren seines Fahrzeugs ab, während er eine Wärmebildkamera benutzte und es versäumte, ordnungsgemäß zu prüfen, ob das Zielgebiet sicher war.

Anstatt das anvisierte Tier zu treffen, traf die Kugel einen Wanderer, der angehalten hatte, um sich auszuruhen, und der zu diesem Zeitpunkt teilweise am Boden lag. Das Opfer erlitt eine tiefe, schwere Wunde und einen Knochenbruch am Oberschenkel, der später zu einer dauerhaften Bewegungseinschränkung führte. Nach der Schießerei wurde der verletzte Wanderer auf die Intensivstation des Krankenhauses in Eger gebracht.

Er wurde zu einer Geldstrafe und einem jahrelangen Jagdverbot verurteilt

Das Gericht entschied über den Fall, ohne eine Verhandlung abzuhalten, und erließ einen Strafbefehl, der den Jäger der Gefährdung anderer durch fahrlässiges Verhalten bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit für schuldig befand, wodurch er einen dauerhaften Schaden verursachte. Der Richter kam zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen sicheren Schuss eindeutig nicht erfüllt waren und dass der Jäger keine ausreichenden Anstrengungen unternommen hatte, um sicherzustellen, dass keine anderen Menschen gefährdet wurden.

Daher verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 420.000 HUF (ca. 1.050 EUR) und verbot dem Mann für drei Jahre jegliche Jagdtätigkeit. Zum Zeitpunkt des Vorfalls gab der Vorsitzende des örtlichen Jagdverbandes an, dass der Jäger beabsichtigt hatte, ein junges Reh von seinem Auto aus zu schießen, aber versehentlich den Wanderer traf, der mit Begleitern in der Gegend angehalten hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann zuvor wegen fahrlässiger Gefährdung bei der Ausübung seines Berufs angeklagt.

Der Fall hat auch Experten dazu veranlasst, über eine Änderung der Sicherheitsvorschriften für die Jagd in Ungarn nachzudenken, insbesondere über den Einsatz von Wärmebildgeräten, die von Experten kritisiert werden, wenn sie ohne strenge Einhaltung der Sicherheitsprotokolle eingesetzt werden.

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