Keine Änderung: Die Coronavirus-Beschränkungen bleiben bis zum 16. März in Kraft

Der Regierungserlass zur Verlängerung der Coronavirus-bedingten Beschränkungen bis zum 16. März wurde am Samstag im Amtsblatt Magyar Kozlony veröffentlicht. Die Verwaltung gab den Umzug an diesem Donnerstag bekannt.
Mit dem Dekret wurden auch Gehaltszuschüsse und Maßnahmen zur Unterstützung von Familien, die sich mit digitaler Bildung befassen, sowie vorübergehende Grenzkontrollen zu EU-Mitgliedstaaten verlängert. Sekundarschulen werden die digitale Bildung fortsetzen, weiterlesen HIER.
Ein Erlass machte gewerbliche P+R, Parkhäuser und Parkplätze in Wohngebieten von 7:00 Uhr abends bis 7:00 Uhr morgens kostenlos Soldaten helfen der Polizei bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in öffentlichen Bereichen Soldaten wurden auch zur Personalhilfe in 93 Krankenhäusern in ganz Ungarn eingesetzt.
Die Ausgangssperre gilt zwischen 8 und 5 Uhr morgens
und über das Heim hinaus ausgeführte Arbeiten sind zu begründen, Geschäfte können mit Ausnahme von Apotheken und Tankstellen bis 7 Uhr geöffnet sein Friseure, Masseure und Personal Trainer müssen die allgemeinen Ausgangssperrenregeln beachten Familien – und Privatveranstaltungen einschließlich Geburtstagsfeiern können mit maximal zehn anwesenden Personen durchgeführt werden, Kinder zählen nicht zur Personalstärke.
Eine wichtige neue Regelung besteht darin, dass in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern im öffentlichen Raum Gesichtsmasken getragen werden müssen. Es liegt jedoch an den örtlichen Bürgermeistern, zu entscheiden, für welche Räume die Regelung gilt.
Restaurants beschränken sich auf das Angebot von Imbissbuden, die
Während Hotels nicht für Touristen geeignet sind, müssen nur Gäste, die zu geschäftlichen, wirtschaftlichen oder Bildungszwecken anreisen, Sportveranstaltungen müssen hinter verschlossenen Türen abgehalten werden Auch Freizeiteinrichtungen wie Fitness-Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Bibliotheken, Kinos, Zoos und Eisbahnen müssen ihre Dienste einstellen Veranstaltungen, einschließlich kultureller Veranstaltungen, können nicht nach den besonderen Regeln durchgeführt werden.

