Nach einem Jahr gibt es immer noch keinen Verdächtigen für den Granatenunfall in Ungarn

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Mehr als ein Jahr nach einem schweren Trainingsunfall auf einem ungarischen Militärgelände haben die Behörden noch immer keinen Verdächtigen befragt, obwohl sie die Auswertung der verfügbaren Beweise abgeschlossen haben. Der Fall betrifft eine Handgranatenexplosion, die sich im März 2025 auf dem Übungsgelände der ungarischen Streitkräfte in Újdörögd ereignete und bei der das Opfer beide Hände verlor.
Durch eine Handgranate dauerhaft behinderter Regierungsbeamter
Laut einer schriftlichen Antwort des Generalstaatsanwalts Gábor Bálint Nagy an die Abgeordneten hat die regionale Staatsanwaltschaft von Győr die Prüfung der Beweise abgeschlossen. Es wurde jedoch keine Person formell als Verdächtiger identifiziert oder verhört. Es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft ihre rechtlichen Schlussfolgerungen in einer bevorstehenden Entscheidung darlegen wird, die die Ermittlungsphase formell abschließt.
Schwere Verletzungen bei freiwilligem Training
Der Vorfall betraf eine 29-jährige Regierungsbeamtin, die an einem (angeblich freiwilligen) militärischen Trainingsprogramm für Beamte teilnahm. Während einer Übung zum Werfen einer scharfen Granate detonierte der Sprengstoff in ihrer Hand und verursachte katastrophale Verletzungen. Sie verlor beide Hände und erlitt mehrere Splitter- und Gesichtsverletzungen, die notoperiert werden mussten, nachdem sie in lebensbedrohlichem Zustand ins Krankenhaus geflogen worden war.
Ein am Tatort anwesender Militärausbilder wurde bei der Explosion ebenfalls verletzt. Wie 24.hu berichtet, wurde das Programm nach dem Unfall sofort ausgesetzt. Darüber hinaus wurden alle granatenbezogenen Trainingsaktivitäten innerhalb der Streitkräfte bis zu einer vollständigen Überprüfung gestoppt.
Technischer Fehler ausgeschlossen, Verantwortung unklar
Eine parallele Untersuchung des Verteidigungsministeriums untersuchte die Charge von Granaten, die bei der Übung verwendet wurde. Die Beamten kamen zu dem Schluss, dass es keinen Herstellungsfehler gab, so dass ein technisches Versagen als Ursache ausgeschlossen werden konnte.
Trotzdem bleibt die Frage der Verantwortung ungelöst. Das laufende Strafverfahren konzentriert sich auf eine fahrlässige Gefährdung, die zu einer dauerhaften Behinderung geführt hat, aber die Staatsanwälte müssen noch feststellen, ob eine Person oder eine Behörde zur Verantwortung gezogen werden kann.
Damals wurde der Fall natürlich sofort zu einem heißen Thema, insbesondere im Hinblick auf die Art der Teilnahme an solchen Trainingsprogrammen und die Frage, ob angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden.

