Offiziell: Gericht entscheidet, dass Ryanair in Ungarn keine gigantische Geldstrafe zahlen muss

Am 23. Januar 2024 entschied die ungarische Kurie in einem Überprüfungsverfahren im Fall zwischen der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair und dem Budapester Stadtverwaltungsamt als Verbraucherschutzbehörde.
Nach dem Sachverhalt teilte die Fluggesellschaft den Fluggästen mit, dass Ungarn am 4. Juni 2022 eine neue Flugverkehrssteuer (“Abflugsteuer”) eingeführt habe, die sie gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an die Fluggäste weiterleiten werde, wobei die neue Steuer auf 3900 HUF festgesetzt wurde (10 EUR) pro Passagier Passagiere haben sich möglicherweise auch entschieden, ihre Reservierung zu stornieren, in diesem Fall erhalten sie eine volle Rückerstattung.
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Die Verbraucherschutzbehörde verhängte eine Geldbuße in Höhe von 300 Mio. HUF (774.000 EUR(auf die Fluggesellschaft) Zusätzlich zu der Geldbuße verurteilte sie Ryanair, bei der Auskunftserteilung an Verbraucher unlautere Geschäftspraktiken zu unterlassen, außerdem wies sie die Fluggesellschaft an, der Behörde die Maßnahmen mitzuteilen, die zur Beseitigung der im Laufe des Verfahrens aufgedeckten irreführenden Informationen innerhalb von 15 Tagen nach Rechtskraft der Entscheidung getroffen wurden.
Ryanair legte daraufhin beim Gericht Berufung gegen die Entscheidung des Beklagten ein Das Metropolitan Court of Budapest hob die Entscheidung des Beklagten auf, Budflyer berichtet, da die Rechtslage des Metropolitan Government Office als falsch erachtet wurde.

