Schockierend: Gericht verurteilt pakistanischen Mann wegen sexuellen Übergriffs auf Minderjährige in Ungarn

Im April 2025 fällte das Oberste Gericht von Debrecen ein endgültiges Urteil in einem Fall, der in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit erregt hatte. Ein pakistanischer Staatsangehöriger wurde zu drei Jahren Haft und fünf Jahren Ausweisung aus Ungarn verurteilt, nachdem er in Hajdúszoboszló einen sexuellen Übergriff auf eine Minderjährige begangen hatte.

Der Fall wurde zunächst vor dem Bezirksgericht Hajdúszoboszló verhandelt, wo der Angeklagte im Dezember 2024 der unsittlichen Nötigung für schuldig befunden wurde. Damals wurde er zu einem Jahr Gefängnis verurteilt und mit einem Berufsverbot für alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erziehung, Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern unter 18 Jahren belegt. Die in der Anklageschrift vorgeworfene sexuelle Nötigung konnte das Gericht seinerzeit nicht feststellen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die erstinstanzliche Verurteilung Berufung wegen Erschwerung ein, die Verteidigung legte Berufung wegen Strafmilderung ein, und der Fall wurde an die zweite Instanz verwiesen.

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Quelle: Pixabay

Das Berufungsgericht in Debrecen wendete eine schwerwiegendere rechtliche Einstufung an und stufte die Tat als Verbrechen der sexuellen Nötigung neu ein. Laut Infostart hatte der Angeklagte nicht nur sittenwidrig gehandelt, sondern auch Nötigung angewendet, um sein sexuelles Verlangen mit einem minderjährigen Opfer zu befriedigen, das sich in einer bedrohlichen Situation befand. Vor diesem Hintergrund wurde die Strafe auf drei Jahre Haft erhöht, und er wurde für fünf Jahre aus Ungarn ausgewiesen. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Einzelheiten des Übergriffs

Nach dem in der Verurteilung festgestellten Sachverhalt reiste der Angeklagte am 1. April 2024 von Debrecen nach Hajdúszoboszló, um sich mit einer Frau zu treffen, die im Internet sexuelle Dienstleistungen angepriesen hatte. Am Bahnhof sprach er die Frau an und sie gingen zu einem nahe gelegenen Waldstück. Obwohl er ihr die vereinbarte Zahlung übergab, kam es nicht zum Geschlechtsverkehr. Frustriert kehrte der Angeklagte zum Bahnhof zurück, wo er ein 12-jähriges Mädchen in Begleitung von zwei jüngeren Kindern bemerkte. An diesem Punkt begannen die Ereignisse, die zum Gegenstand des Strafverfahrens wurden.

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Bild: Pixabay

Der Angeklagte begann, den drei Minderjährigen zu folgen, als sie nach Hause gingen. Die Kinder bemerkten, dass sie verfolgt wurden und bekamen Angst. Der Mann versuchte, Kontakt aufzunehmen, indem er sie grüßte und dann das 12-jährige Opfer nach den Kontaktdaten in den sozialen Medien fragte. Als das Mädchen stehen blieb, nutzte der Beschuldigte die körperliche Nähe aus: Mit einer Hand griff er dem Mädchen gegen ihren Willen an den Po. Das Kind stieß den Mann sofort weg und wechselte zu einem schnelleren Tempo, doch der Beschuldigte folgte ihnen weiter. Kurz darauf hielt er sie erneut an, als der Mann durch das Tuch hindurch über die Brust des Opfers strich. Das kleine Mädchen protestierte weiter und rannte dann mit den beiden jüngeren Kindern nach Hause, wo sie ihrer Familie unter Tränen erzählte, was passiert war.

Die Einschätzung des Gerichts

Das Berufungsgericht stellte eindeutig fest, dass der Angeklagte das Verbrechen in sexueller Absicht begangen hatte. Es bewertete die Situation des Opfers als bedrohlich, da das Alter des Kindes und das Verhalten des Mannes zusammen eine verletzliche Situation schufen. Nach Ansicht des Gerichts war das Ziel des Angeklagten die unmittelbare Befriedigung seines sexuellen Verlangens, so dass die Tat nicht als minderes Delikt angesehen werden kann. Das rechtskräftige Urteil bedeutet, dass der Mann nach Verbüßung seiner Strafe während der Dauer seiner Ausweisung nicht nach Ungarn zurückkehren kann.

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