Skandalös: Der Anbieter von Plattenseeunterkünften macht intime Videos von Gästen

Ein Beherbergungsbetrieb am Plattensee hat intime Videos seiner Gäste gemacht, für diese Rechtsverletzung wurde die Person kürzlich mit einer hohen Geldstrafe belegt.

Rechtsverletzung

Der Vorfall wurde gemeldet von likebalaton.hu. Der Balaton-Unterkunftsanbieter betrieb am Standort zwei getrennte Kamerasysteme, das erste Kamerasystem bestand aus festen analogen Kameras, die nur Live-Bilder übertrugen, das zweite bestand aus IP-Kameras, die sowohl Bild als auch Ton aufzeichneten.

Die analogen Kameras deckten den Parkplatz und die Fahrspur vom Tor bis zum Eingang des Hotels ab, die IP-Kameras deckten derweil die Rezeption, die Kantine, den Innenhof und den Jacuzzi auf der Terrasse des Gebäudes ab, die Kamera zur Überwachung des Whirlpools war so aufgestellt, dass sie auch zur Überwachung der Personen auf dem angrenzenden Grundstück eingesetzt werden konnte.

Der Betreiber verwies auf den Schutz von Personen und Eigentum, als gegen sie ein Verfahren eingeleitet wurde.

Ein Kamerasystem war rechtmäßig, das andere nicht

Die Nationale Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit (NAIH) befand, dass die Datenverarbeitung durch das analoge Kamerasystem rechtmäßig sei, Dies liege daran, dass die Kameras nur Teile des Grundstücks abdeckten, durch die Gäste hindurchgehen und wo sie tatsächlich für Zwecke des Vermögensschutzes geeignet sind.

Andererseits hat der Beherbergungsbetrieb durch den Betrieb des anderen Kamerasystems einen schwerwiegenden Verstoß begangen Index Schreibt.

Die NAIH stellte fest, dass Sprachaufzeichnungen über ein aus IP-Kameras bestehendes Kamerasystem illegal seien, Sprachaufzeichnungen seien, wie sie schrieben, im Falle der CCTV-Überwachung von Eigentum keine gängige Praxis, so hätten die Probanden nicht erwarten können, dass die Kameras neben ihren Bildern auch ihre Stimme und Gespräche aufzeichnen würden.

Die ihnen vorliegenden CCTV-Aufnahmen zeigten zudem, dass den betroffenen Personen nicht bewusst war, dass sie während der Nutzung des Whirlpools von einer Kamera überwacht wurden und dass wir in einer intimen Situation gefilmt wurden.

Verbote und eine Geldstrafe

Darüber hinaus stellte die Behörde fest, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche den betroffenen Personen keine transparenten und leicht zugänglichen Informationen über die über das Kamerasystem durchgeführte Datenverarbeitung zur Verfügung stellte und dass die bereitgestellten Informationen falsch und irreführend waren.

Auf dieser Grundlage ordneten sie die Demontage der Kameras im Speisesaal, im Innenhof und im Jacuzzi an, untersagten der Person weitere Verstöße und forderten sie zur Zahlung einer Datenschutzstrafe in Höhe von 3 Mio. HUF (7970 EUR) auf, wie balaton.hu berichtet.

Ausgewähltes Bild: Illustration

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