Umgehung der Gerichte: Orbán-Kabinett verweigert dem fast bankrotten Budapest per Dekret die rechtmäßigen Mittel

Die ungarische Regierung hat den laufenden Rechtsstreit Budapests gegen den so genannten Solidaritätsbeitrag durch ein Notstandsdekret zum Erliegen gebracht. Die Entscheidung, die am späten Dienstag im Amtsblatt veröffentlicht wurde, hat heftige Kritik von der Führung der Hauptstadt ausgelöst und die Bedenken über die Unabhängigkeit der Justiz in Ungarn erneuert.
Notfallbefugnisse zur Beendigung eines Rechtsstreits genutzt
Unter Berufung auf den Ausnahmezustand im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine veröffentlichte die Regierung ein Dekret im Ungarischen Staatsanzeiger (Magyar Közlöny), in dem sie erklärte, dass der den Kommunen auferlegte Solidaritätsbeitrag “nicht Gegenstand eines Rechtsstreits sein kann” und wie gesetzlich vorgeschrieben in voller Höhe gezahlt werden muss.
Dem Dekret zufolge wurde die Rechtsgrundlage des Beitrags bereits mehrfach vom ungarischen Verfassungsgericht geprüft. Die Regierung verweist ausdrücklich auf die jüngsten Urteile, die bestätigen, dass der Mechanismus mit dem Grundgesetz vereinbar ist und nicht gegen die kommunale Autonomie verstößt.
Verfassungsgericht als letzte Instanz zitiert
Das Dekret verweist auf Entscheidungen des Alkotmánybíróság, darunter ein Urteil aus dem Jahr 2025, das ein früheres Urteil aus dem Jahr 2024 bekräftigt. In der Interpretation der Regierung hat das Gericht klargestellt, dass:
- der Solidaritätsbeitrag verfassungsgemäß ist,
- ähnliche Systeme in der internationalen Praxis existieren und
- die Rechte der lokalen Regierungen nicht verletzt werden.
Auf dieser Grundlage argumentiert die Regierung, dass die konsequente Durchsetzung der Zahlungsverpflichtung zwingend ist.
Kein Rechtsbehelf zulässig
Eines der umstrittensten Elemente des Dekrets sind seine verfahrensrechtlichen Auswirkungen. Darin heißt es, dass die Berechnung, Erhebung und Abrechnung des Solidaritätsbeitrags lediglich technische Schritte im Rahmen des Vollzugs des zentralen Haushalts sind. Als solche sind sie nicht als Verwaltungsakte zu qualifizieren.
Dies bedeutet, dass:
- keine Verwaltungsklage gegen diese Maßnahmen eingeleitet werden kann, und
- kein vorläufiger Rechtsschutz beantragt werden kann.
Entscheidend ist, dass das Dekret die Gerichte anweist, diese Regeln rückwirkend anzuwenden, auch in bereits laufenden Verfahren.
Budapests Klagen neutralisieren effektiv
Diese Bestimmung wirkt sich direkt auf die laufenden Klagen von Budapest aus. Obwohl die Hauptstadt gerichtlichen Schutz beantragt hat, weist das Dekret die Gerichte an, solche Verfahren einzustellen.
Der Budapester Bürgermeister Karácsony Gergely hatte zuvor argumentiert, dass selbst die Einreichung einer Klage die Möglichkeit der Regierung aussetzen sollte, Gelder von den Konten der Stadt abzuheben. Die neue Verordnung hebt diese Position ausdrücklich auf.
Bürgermeister Karácsony: “ein direkter Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit”
In einem scharf formulierten Facebook-Post bezeichnete Karácsony das Dekret als einen noch nie dagewesenen Tiefpunkt des demokratischen Rückschritts in Ungarn.
Er sagte, dass die Regierung in den vergangenen 16 Jahren zwar wiederholt verfassungsrechtliche Schutzmechanismen abgebaut habe, er sich aber nicht an einen anderen Fall erinnern könne, in dem Notstandsbefugnisse explizit dazu genutzt wurden, ein laufendes Gerichtsverfahren zu blockieren.
Nach Ansicht des Bürgermeisters ist das Dekret:
- hat rückwirkende Wirkung und
- weist die Gerichte ausdrücklich an, anhängige Verfahren zu beenden.
Seiner Ansicht nach kommt dies einem Eingeständnis gleich, dass Budapest sonst seine Fälle gewonnen hätte – und dass das von der Stadt abgezogene Geld an die Einwohner zurückgegeben werden sollte.
Karácsony warnte, dass nun ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen wurde: Wenn ein Gericht wahrscheinlich gegen die Regierung entscheidet, kann die Exekutive einfach per Dekret eingreifen und den Fall einstellen.
Ein langwieriger Rechtsstreit
Der Streit um den Solidaritätsbeitrag dauert schon seit Jahren an. Die Budapester Führung hat stets argumentiert, dass die Abgabe ungerecht und rechtswidrig ist.
Im Jahr 2023 klagte die Stadt wegen ihrer jährlichen Zahlungsverpflichtung. Im Januar 2024 entschied das Budapester Stadtgericht, dass die Regierung unrechtmäßig 28,3 Mrd. HUF (ca. 72-73 Mio. €) plus 6 Mrd. HUF (ca. 15 Mio. €) an Zinsen von den Konten der Hauptstadt abgezogen hatte.
Obwohl das Finanzministerium eine Revision anstrebte, bestätigte der oberste Gerichtshof Ungarns, die Kúria, das Urteil in vollem Umfang. Weitere Rechtsmittel waren nicht möglich.
Trotzdem wurde das Geld nie zurückgegeben.
Falls Sie es verpasst haben:
Verfassungsprüfung hat den Streit nicht beendet
Die Angelegenheit erreichte auch das Verfassungsgericht, das letzte Woche entschied, dass der Solidaritätsbeitrag als Rechtsinstitut nicht verfassungswidrig ist.
Laut Karácsony ging das Gericht jedoch nicht sinnvoll auf die verfassungs- und völkerrechtlichen Bedenken ein, die das Budapester Gericht vorgebracht hatte. Aus diesem Grund setzte die Hauptstadt ihre rechtlichen Bemühungen fort – bis das neue Dekret sie hinfällig machte.
Was dies für die Zukunft bedeutet
Der Schritt der Regierung geht weit über einen Haushaltsstreit hinaus. Indem sie eine Notstandsgesetzgebung anwendet, um Gerichtsverfahren außer Kraft zu setzen, wirft sie grundlegende Fragen auf:
- Gewaltenteilung,
- Rechtssicherheit und
- die Durchsetzbarkeit von Gerichtsurteilen gegen den Staat.
Wie Karácsony abschließend feststellte, ist die entscheidende Frage nun, ob die ungarischen Gerichte in der Lage – oder willens – sein werden, dem zu widerstehen, was er als direkten Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit bezeichnete.
Was kommt als nächstes?
Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony wegen der Organisation des Pride March angeklagt

