Tödlicher Angriff: Ungar schlägt einen anderen Mann am Wiener Hauptbahnhof

Ein ungarischer Mann ist in Wien wegen schwerer Körperverletzung zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden, nachdem er einen 37-jährigen Mann angegriffen hatte, der später an seinen Verletzungen starb. Der Vorfall ereignete sich im Frühjahr 2025 am Wiener Hauptbahnhof, wo der 55-jährige Mann 11 Mal mit großer Wucht auf den Kopf des Opfers einschlug.
Keiner kam dem Opfer zu Hilfe
Nach Angaben der Kronen Zeitung saßen etwa ein Dutzend Menschen auf den nahe gelegenen Bänken, als der Ungar plötzlich und heftig auf den anderen Mann einzuschlagen begann. Die Videoaufnahmen zeigen, dass die meisten Umstehenden nicht einmal in ihre Richtung schauten oder einfach weggingen, ohne die Polizei oder das Sicherheitspersonal des Bahnhofs zu alarmieren.
Der angegriffene Mann schaffte es, den Flughafen zu erreichen

Wie Telex berichtet, war sogar der Staatsanwalt erschüttert von dem, was er gesehen hatte. In seiner Rede vor den Geschworenen am Wiener Landgericht sagte er: “Ich war schockiert über die Brutalität der Schläge. Er schlug auf den Kopf des Opfers ein, als wäre es ein Sandsack.”
Obwohl der Mann schwere Verletzungen erlitt, gelang es ihm, den Bahnhof zu Fuß zu verlassen und später einen Bus zum Flughafen zu nehmen, wo er zusammenbrach und das Bewusstsein verlor. Die Ärzte konnten ihn nicht mehr retten; sein Tod wurde durch einen schweren Schädelbruch und eine Hirnblutung verursacht. Die Polizei rekonstruierte die Einzelheiten des Angriffs anhand von Überwachungsaufnahmen und verhaftete den Täter zwei Tage später, nachdem ein Detektiv ihn zufällig am selben Bahnhof erkannt hatte.
Der ungarische Mann behauptet, er erinnere sich an nichts
“An diesen Tag kann ich mich überhaupt nicht erinnern”, behauptet der obdachlose Ungar. Er machte übermäßigen Alkoholkonsum für den Vorfall verantwortlich, obwohl er sich auf der Videoaufzeichnung des Überfalls wiedererkannte. Der Mann, der bereits dreimal vorbestraft ist, bestritt, dass er eine Tötungsabsicht hatte.
Kein Mord, aber schwere Körperverletzung
Das Gericht entschied, dass es sich bei der Tat nicht um Mord handelte, da der Angeklagte nicht beabsichtigt hatte, sein Opfer zu töten. Experten und die Staatsanwaltschaft betonten jedoch, dass der Täter angesichts der schieren Wucht der Schläge gewusst haben muss, dass sein Handeln tödliche Folgen haben könnte.
Der Mann wurde schließlich wegen tödlicher Körperverletzung verurteilt. Das Strafgesetzbuch sieht für dieses Delikt eine Strafe zwischen einem und fünfzehn Jahren Gefängnis vor; die Geschworenen hielten neun Jahre für angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Warum blieben alle Zeugen teilnahmslos?
Während des Prozesses kritisierten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft das Verhalten der Zeugen. Mehrere Personen wiesen darauf hin, dass die Umstehenden mit Gleichgültigkeit auf die öffentliche Gewalttat reagierten – eine Reaktion, die dem Opfer nach Ansicht des Gerichts das Leben gekostet haben könnte.

