Ungarns Baurecht verfassungswidrig

Der vom Präsidenten beanstandete Abschnitt des Gesetzes über staatliche Bauinvestitionen sei verfassungswidrig, daher könne das Gesetz nicht in Kraft treten, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Verfassungsgerichts.
Das Gesetz hätte für staatliche Bauinvestitionen gegolten, die zu mindestens 50 Prozent aus staatlichen bzw Europäische Union Fonds. Einige seiner detaillierten und umfassenden Regeln bedurften der Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten, während das Gesetz in einigen Einzelheiten Abweichungen von seinen eigenen Regeln erlaubte, sogar per Ministerialerlass.
Nachdem das Gesetz Anfang des Monats vom Parlament verabschiedet worden war, wandte sich Präsidentin Katalin Novak an das Verfassungsgericht und argumentierte, dass die Möglichkeit einer Abweichung per Ministerialerlass die gesetzliche Regelung entleere und zu einer Verletzung der Rechtssicherheit führe.

