Ungarns Gesetzesänderungen treten am 1. Januar in Kraft

Ungarn steht zum 1. Januar 2018 vor mehreren rechtlichen Änderungen, darunter einer Erhöhung des allgemeinen Kinderbetreuungsgeldes sowie des Kinderbetreuungsgeldes für Universitätsstudenten oder -absolventen, einer zusätzlichen Unterstützung für Hypothekeninhaber und der Möglichkeit einer Entlastung bei der Rückzahlung von Studiendarlehen.
Anspruchsberechtigte Familien haben ab heute Anspruch auf maximal 193.200 Forint brutto (622 EUR) Kinderbetreuungsgeld.
Studentinnen oder Absolventen haben Anspruch auf ein zusätzliches Jahr Kindesunterhalt bis zum zweiten Geburtstag des zweiten Kindes. Studierende, die in einem Bachelor-Studiengang eingeschrieben sind, haben Anspruch auf 96.600 Forint zur Unterstützung und Studierende, die in einem Master-Studiengang für 126.350 Forint eingeschrieben sind.
Steuervorteile für Familien Mit zwei Kindern steigen sie, so dass ihnen zusätzliche 5.000 Forint des monatlichen verfügbaren Einkommens zur Verfügung stehen.
Der Premierminister kündigte im vergangenen Mai an, dass die Regierung nach jedem dritten und weiteren Kind 1 Million Forint einer Hypothek abbezahlen und Frauen mit zwei Kindern die Hälfte der Studienkredite sowie die gesamten Schulden derjenigen mit drei oder mehr Kindern erlassen werde Für früher geborene Kinder gibt es keine Altersobergrenze, sodass die Hypothekenschuld auch dann reduziert werden kann, wenn das ältere Kind bereits 18 Jahre alt ist.
Das neue Jahr markiert auch den Beginn eines neuen Programms namens Umbilical Cord, das sich an Ungarn richtet, deren Kinder im Ausland geboren werden.
Familien, die in diese Kategorie fallen, haben Anspruch auf ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 64.125 Forint sowie eine “Baby-Anleihe”.
Auch für Ungarn, die Minderjährige mit Behinderungen betreuen, steigen die Leistungen Das Grundbetreuungsgeld erhöht sich um 5 Prozent und Familien, die seit mindestens 20 Jahren Kinder mit längerer Krankheit betreuen, haben Anspruch auf eine neue Art von Leistung.
Nach dem geänderten Strafgesetzbuch werden Sexualverbrechen gegen Kinder unter 12 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von 10-20 Jahren bestraft.
Die Rechts Verwaltungsverfahren, die Rechtsstreitigkeiten zwischen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und privaten Einrichtungen betreffen, ebenfalls wirksam wird.
Außerdem tritt eine neue Zivilprozessordnung in Kraft.
Der Justizminister hat gesagt, dass die neue Verfahrensordnung darauf abzielt, Klagen zu beschleunigen Außerdem legt sie neue Regeln für Sammelklagen fest.

