Wichtige Entscheidung der Budapester Polizei über das Verfahren Budapest Pride Teilnehmer können mit

Das Budapester Polizeipräsidium (BRFK) hat am Montag erklärt, dass keine rechtlichen Schritte gegen die Teilnehmer der verbotenen Budapest Pride-Kundgebung unternommen werden, und begründete seine Entscheidung mit “rechtlichen Unsicherheiten”.

Am 16. Juni hatte eine Privatperson einen Antrag auf Durchführung einer für den 28. Juni geplanten Kundgebung gestellt, heißt es in einer Erklärung auf der Website der Polizei. Das Polizeipräsidium setzte sich daraufhin mit der Stadtverwaltung in Verbindung, die bestimmte Rechte über die öffentlichen Flächen in der Stadt hat, und erhielt die Auskunft, dass an dem fraglichen Ort und zu der fraglichen Zeit eine städtische Veranstaltung stattfinden würde.

Budapest Pride hungary news
Quelle: MTI/Balogh Zoltán

Die Veranstaltung mit dem Namen “Budapest Pride” wurde jedoch von der BRFK verboten, da sie unter die Definition einer nach dem Versammlungsgesetz verbotenen Versammlung fiel. Den Organisatoren wurde daher mitgeteilt, dass die Versammlung rechtswidrig sei. Obwohl die Organisatoren von dem Verbot wussten, riefen sie zu der Versammlung auf und behaupteten, sie sei nicht rechtswidrig.

Angesichts der widersprüchlichen Aussagen und der Beteiligung der Stadtverwaltung hätten viele Teilnehmer die rechtliche Auslegung verwirrend gefunden oder seien davon ausgegangen, dass sie rechtmäßig teilgenommen hätten, hieß es in der Erklärung. Aus diesem Grund werde die Polizei “kein Verfahren gegen die Teilnehmer einleiten”, hieß es in der Erklärung.

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