Wizz Air und anderen Billigfluggesellschaften drohen ernsthafte rechtliche Schritte

Die europäischen Billigfluggesellschaften geraten zunehmend unter Druck, da der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Klage gegen EasyJet, Wizz Air und Vueling Airlines eingereicht hat. Er behauptet, dass diese Unternehmen von ihren Passagieren unrechtmäßig Gebühren für Handgepäck verlangen.
Ärger für Wizz Air?
Nach Ansicht von Ramona Pop, Präsidentin des vzbv, ist diese Praxis nicht nur irreführend, sondern verstößt auch gegen EU-Recht. Die Kontroverse dreht sich darum, dass die beworbenen niedrigen Ticketpreise oft nur einen sehr kleinen persönlichen Gegenstand, wie einen kleinen Rucksack oder eine Handtasche, beinhalten.
Für jedes größere Handgepäck, das noch eine vernünftige Größe hat, wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Verbraucherschützer argumentieren, dass dies Reisende in die Irre führt, die erst in der letzten Phase des Buchungsvorgangs von den zusätzlichen Gebühren erfahren. Der Vzbv ist der Meinung, dass die Mitnahme von Handgepäck nicht als zusätzliche Dienstleistung betrachtet werden sollte, sondern im Ticketpreis enthalten sein sollte.
Die Position der Organisation wird durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 gestützt, in dem Handgepäck zu einem wesentlichen Bestandteil von Flugreisen erklärt wurde. Solange das Gepäckstück den Größen-, Gewichts- und Sicherheitsvorschriften entspricht, dürfen die Fluggesellschaften keine zusätzlichen Gebühren erheben.

Regeln sollen verschärft werden
Die Klage zielt nicht nur darauf ab, die drei Fluggesellschaften zur Rechenschaft zu ziehen, sondern auch darauf, strengere EU-weite Vorschriften durchzusetzen. Verbraucherschützer sagen, es sei an der Zeit, dass die EU einheitliche Größenstandards für Handgepäck festlegt, das kostenlos mit an Bord genommen werden kann. Pop betonte, dass die Passagiere vor sogenannten “Kostenfallen” geschützt werden müssen, mit denen die Fluggesellschaften die wahren Kosten eines Fluges verschleiern.
Auch auf EU-Ebene gewinnt das Thema an Dynamik. Im Juni billigte der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments einen Vorschlag zur Harmonisierung der Gepäckgrößenvorschriften in der gesamten Union. Der Vorschlag sieht vor, dass die Fluggesellschaften jedem Passagier die Mitnahme eines persönlichen Gegenstands (bis zu 40×30×15 cm) und eines kleinen Handgepäcks (bis zu 100 cm Gesamtgröße und 7 kg) ohne zusätzliche Kosten gestatten müssen.
Die Fluggesellschaften haben die Initiative scharf kritisiert. Sie argumentieren, dass sie die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher einschränkt und langfristig zu höheren Ticketpreisen führen könnte. Das Modell der Billigfluggesellschaften beruht darauf, dass nur die Leistungen in Rechnung gestellt werden, die die Passagiere auch tatsächlich in Anspruch nehmen, argumentieren die Unternehmen.
Der Zusammenhang zwischen der Klage und der vorgeschlagenen EU-Verordnung ist klar: Die Verbrauchergruppen hoffen, dass die kostenlose Mitnahme von Handgepäck bei allen Fluggesellschaften gesetzlich vorgeschrieben wird. Wenn das Gericht den Argumenten des vzbv Recht gibt, könnte dies einen Präzedenzfall mit weitreichenden Auswirkungen auf ganz Europa schaffen.
Eine der umstrittensten Fragen im Flugverkehr steht wieder im Rampenlicht: Was ist eine Grundleistung und wo verläuft die Grenze zwischen versteckten Kosten und transparenter Preisgestaltung? Eines ist sicher – der Ausgang des Prozesses könnte das Geschäftsmodell der europäischen Luftfahrt, wie wir es kennen, neu gestalten.
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