Präsident Sulyok wehrt sich gegen die Verfassungsreform von Ministerpräsident Magyar: „Ich habe keinen Grund zurückzutreten“

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Der ungarische Präsident Tamás Sulyok hat den von der Regierung vorgeschlagenen 17. Änderungsantrag zum ungarischen Grundgesetz scharf kritisiert und argumentiert, dass der Plan, sein Mandat zu beenden, mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit unvereinbar sei.

Im Gespräch mit der polnischen konservativen Wochenzeitung „Do Rzeczy“ erklärte Sulyok, der von Ministerpräsident Péter Magyar angekündigte Vorschlag würde die Amtszeit des derzeitigen Präsidenten durch eine Verfassungsänderung beenden, die sich gegen eine bestimmte Person und nicht gegen das Amt selbst richte.

„Ich habe keinen Grund zurückzutreten, und der Ministerpräsident hat bislang keine verfassungsrechtlichen Gründe für meine Absetzung benannt“, sagte Sulyok.

„Ein Gesetz, das für eine einzige Person geschrieben wurde“

Der Präsident argumentierte, dass der Änderungsvorschlag seine Amtsenthebung „in einem einzigen Satz“ regele und sich ausdrücklich auf den derzeitigen Präsidenten der Republik beziehe, anstatt allgemeine verfassungsrechtliche Regeln für das Amt festzulegen.

Aus diesem Grund, so sagte er, komme der Vorschlag einer Gesetzgebung gleich, die auf eine einzelne Person abziele, und „kann unter keinen Umständen als eine mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbare Lösung angesehen werden“. Sulyok fügte hinzu, dass der verfassungsrechtliche Status des ungarischen Präsidenten durch das Grundgesetz definiert sei und nicht in einer Weise geändert werden dürfe, die ausschließlich für den derzeitigen Amtsinhaber gelte.

Péter Magyar and Sulyok Tamás
Foto: Facebook/Dr. Sulyok Tamás

Präsident weist Vorwürfe politischer Voreingenommenheit zurück

Der Präsident reagierte zudem auf wiederholte Kritik seitens der Regierung, die ihn als „Marionette“ der vorherigen Regierung bezeichnet hatte. Sulyok wies diesen Vorwurf zurück und erklärte, er sei niemals Mitglied einer politischen Partei oder Politiker gewesen.

Er wies darauf hin, dass er unter früheren Regierungen bei Bedarf von seinem verfassungsmäßigen Vetorecht Gebrauch gemacht habe und dass er seit Amtsantritt der derzeitigen Regierung ebenfalls Gesetze unterzeichnet habe, die von der neuen parlamentarischen Mehrheit verabschiedet worden seien.

Er warf dem Ministerpräsidenten zudem vor, mit zweierlei Maß zu messen, und argumentierte, die Regierung hätte wahrscheinlich keine Einwände, wenn in Zukunft ein Mitglied der Regierungspartei oder sogar ein amtierender Minister zum Präsidenten gewählt würde.

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Präsident Tamás Sulyok bei einem Treffen mit der Delegation der Venedig-Kommission. Foto: Facebook/Dr. Sulyok Tamás

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Warnung vor Machtkonzentration

Sulyok äußerte umfassendere Bedenken hinsichtlich der politischen Ausrichtung Ungarns und erklärte, dass sich eine zunehmende Machtkonzentration abzeichne. Er räumte ein, dass die Regierungskoalition ein starkes demokratisches Mandat erhalten habe, warnte jedoch davor, dass eine parlamentarische Mehrheit nicht bedeute, dass „alles, was technisch möglich ist, auch getan werden sollte“.

Nach Ansicht des Präsidenten muss jede Verfassungsreform (einschließlich Diskussionen über die Ausarbeitung einer neuen Verfassung oder die Neudefinition des Amtes des Präsidenten) die Kernprinzipien der Rechtsstaatlichkeit und die grundlegenden europäischen demokratischen Werte respektieren.

Hintergrund des Streits

Der verfassungsrechtliche Konflikt folgt auf die Ankündigung der Regierung, ein Paket von Verfassungsreformen vorzulegen, durch das mehrere hochrangige Amtsträger, darunter auch der Präsident, ihres Amtes enthoben werden sollen. Die Regierung hat wiederholt argumentiert, dass Sulyok nicht geeignet sei, im Amt zu bleiben, und wirft ihm vor, bei Fragen von öffentlicher Bedeutung nicht gehandelt zu haben; zudem stellt sie ihn als zu eng mit der vorherigen Regierung verbunden dar. Nachdem frühere Forderungen nach seinem Rücktritt zurückgewiesen worden waren, legte die Regierung den Entwurf für die 17. Verfassungsänderung vor, die sein derzeitiges Mandat beenden würde, sollte sie vom Parlament verabschiedet werden.

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