Das „Tilt“-Verbot könnte einer umfassenden Überarbeitung der Gastarbeiterregelungen weichen: Was wir bisher wissen

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Berufsverbände, die die Beschäftigung von Gastarbeitern vertreten, haben der Regierung einen umfassenden Reformvorschlag vorgelegt und argumentieren, dass das derzeitige System in Ungarn zu komplex sei und einer Vereinfachung bedürfe. Der Runde Tisch – bestehend aus Personalfachleuten, Rechts- und Einwanderungsexperten sowie Arbeitgeberverbänden – fordert ein transparenteres und strafferes System.

Das Verbot gilt seit dem 6. Juni

Ministerpräsident Péter Magyar machte während des Wahlkampfs deutlich, dass er beabsichtige, die ungarische Wirtschaft auf eine völlig neue Grundlage zu stellen und dabei Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung Vorrang einzuräumen. Im Einklang damit signalisierte er eine Abkehr von der Abhängigkeit von Gastarbeitern hin zur Mobilisierung inländischer Arbeitskräftereserven. Seit dem 6. Juni hat seine Regierung die Einreise neuer Gastarbeiter faktisch gestoppt.

Wie bereits berichtet, handelt es sich bei dieser Maßnahme nicht um ein pauschales Verbot. Seit diesem Datum dürfen keine neuen Aufenthaltsgenehmigungen für Gastarbeiter mehr erteilt werden, was bedeutet, dass die hochprofitablen Vermittlungsagenturen keine ausländischen Arbeitskräfte mehr ins Land holen können. Aufenthaltsgenehmigungen zu Beschäftigungszwecken stehen Drittstaatsangehörigen jedoch weiterhin zur Verfügung. In der Praxis ermöglicht dies beispielsweise Fabriken in chinesischem Besitz, weiterhin auf eigene Faust Arbeitskräfte direkt aus China anzuwerben.

Guest workers needed in Hungary
Gastarbeiter werden in Ungarn dringend benötigt. Foto: depositphotos.com

Zuvor erteilte Aufenthaltsgenehmigungen behalten ihre Gültigkeit, was bedeutet, dass diejenigen, die bereits für ein oder zwei Jahre zur Arbeit in Ungarn berechtigt sind, das Land nicht sofort verlassen müssen. Dementsprechend deuten die verfügbaren Daten darauf hin, dass sich weiterhin rund 100.000 Gastarbeiter im Land aufhalten, darunter etwa 20.000 aus Serbien und der Ukraine sowie eine große Zahl aus den Philippinen und anderen südostasiatischen Staaten.

Forderungen nach Strukturreformen

Branchenverbände argumentieren, dass punktuelle Änderungen nicht ausreichen und eine umfassende strukturelle Überarbeitung des Gastarbeitersystems erforderlich ist. Laut hrportal.hu stützt sich der derzeitige Rechtsrahmen – der 2024 von der Orbán-Regierung eingeführt und seitdem mehrfach geändert wurde – auf fast zwanzig verschiedene Genehmigungsarten sowie zahlreiche Ausnahmeregelungen und Länderlisten, was sowohl für Arbeitgeber als auch für Behörden erhebliche Unsicherheiten mit sich bringt.

Ein zentraler Bestandteil der vorgeschlagenen Reform ist die Einführung einer einzigen, universell einsetzbaren Aufenthaltsgenehmigung für Erwerbszwecke. Diese wäre transparent und würde in jedem Einzelfall einer individuellen Arbeitsmarktprüfung unterliegen. Im Rahmen eines solchen Systems würden Drittstaatsangehörigen nur dann Genehmigungen erteilt, wenn kein geeigneter ungarischer oder EWR-Bürger zur Verfügung steht.

Romania guest worker assault
Viele der Essenslieferanten in Budapest sind Gastarbeiter. Illustration. Foto: depositphotos.com

Die EU-Blue-Card würde für hochqualifizierte Fachkräfte beibehalten, während Saisonarbeit, Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit großen Investitionsprojekten sowie unternehmensinterne Versetzungen weiterhin als eigenständige Kategorien behandelt würden.

Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit

Der Runde Tisch vertritt die Auffassung, dass keine schrittweisen Anpassungen erforderlich sind, sondern ein einfacheres, klareres System, das stärker an die EU-Vorschriften angelehnt ist. Gleichzeitig würde der Vorschlag keine uneingeschränkte Öffnung für Gastarbeiter bedeuten.

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Ihrer Ansicht nach untergräbt der derzeitige Rechtsrahmen die Wettbewerbsfähigkeit Ungarns, insbesondere bei der Anwerbung hochqualifizierter Arbeitskräfte. Unterdessen ist die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zunehmend dringlich geworden: Die Frist für die Umsetzung der neuen Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis ((EU) 2024/1233) ist am 21. Mai 2026 abgelaufen, wodurch Ungarn dem Risiko weiterer Vertragsverletzungsverfahren ausgesetzt ist.

Der Vorschlag wurde der Tisza-Regierung vorgelegt, wobei die Beteiligten auf umfassendere Konsultationen drängten.

Der Arbeitskräftemangel bleibt ungelöst

Die Regierung hat zuvor argumentiert, dass eine inländische Arbeitskräftereserve von 300.000 bis 400.000 Personen den Verlust von Gastarbeitern ausgleichen könnte. Experten warnen jedoch davor, dass dies ohne umfangreiche Umschulungsmaßnahmen und gezielte Programme nur teilweise – und nicht kurzfristig – realisierbar ist.

Wirtschaftsverbände schätzen ihrerseits, dass Ungarn jährlich zwischen 30.000 und 40.000 Gastarbeiter benötigen würde, was die wachsende Spannung zwischen wirtschaftlichem Bedarf und politischer Ausrichtung unterstreicht.

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Titelbild: Ohne Sikh-Gastarbeiter würde die ungarische Milchwirtschaft zusammenbrechen. Quelle: depositphotos.com

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