Häftling wurde in Ungarn von Wärtern so schwer misshandelt, dass ihm die Milz entfernt werden musste

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Ein ungarisches Gericht hat ein Gefängnis dazu verurteilt, einem ehemaligen Häftling, der von Wärtern so schwer geschlagen wurde, dass eine lebensrettende Operation zur Entfernung seiner Milz erforderlich war, eine Entschädigung in Höhe von 8 Millionen HUF zu zahlen. Der Mann erlitt zudem bleibende gesundheitliche Schäden und eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS).

Das Berufungsgericht in Budapest hat ein rechtskräftiges Urteil gefällt, wonach einem ehemaligen Häftling, der 2018 im Gefängnis von Tököl von Wärtern gewaltsam angegriffen wurde, 8 Millionen HUF als Schmerzensgeld zugesprochen werden.

Der Mann, der vom Ungarischen Helsinki-Komitee vertreten wurde, litt nach dem Übergriff unter dauerhaften gesundheitlichen Problemen sowie unter einer PTBS, die eine psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung erforderte. Das Gefängnis muss ihm zudem ein persönliches Entschuldigungsschreiben für die Misshandlung zukommen lassen.

Die Schläge führten zu einer lebensbedrohlichen Verletzung

Der Mann hatte in der Papierfabrik der Haftanstalt gearbeitet, als er beschloss, sich in einem ruhigeren Bereich des Arbeitsplatzes auszuruhen, da er in seiner überfüllten Zelle kaum Schlaf finden konnte. Er schlief länger als geplant ein, und zwei Gefängniswärter fanden ihn schließlich unter einer Druckmaschine liegend.

Nach Angaben des Ungarischen Helsinki-Komitees begannen die Wärter, auf ihn einzuschlagen, wobei sie ihm unter anderem wiederholt in den Bauch- und Magenbereich schlugen. Der Häftling klagte unmittelbar nach dem Übergriff über Schmerzen. Obwohl er am folgenden Tag nicht zur Arbeit erschien, absolvierte er anschließend zwei weitere Schichten.

Am 10. September 2018 brach er jedoch während einer Kontrolle zusammen. Medizinische Untersuchungen ergaben, dass seine Milz durch die Schläge schwer geschädigt worden war.

Zwei Tage später mussten Ärzte das Organ in einer lebensrettenden Operation entfernen.

Sowohl der Mann als auch das Krankenhaus reichten daraufhin Beschwerde wegen des Vorfalls ein.

Die Justizvollzugsanstalt gab zunächst an, das Videoaufmaterial der Überwachungskameras nicht finden zu können

Nach Angaben des Ungarischen Helsinki-Komitees gab die Justizvollzugsanstalt zunächst an, das entscheidende Bildmaterial könne nicht gefunden werden. Die Aufzeichnungen konnten schließlich auf Druck eines Militärstaatsanwalts wiederhergestellt werden, wodurch ein Strafverfahren gegen die beiden Wärter eingeleitet werden konnte.

Im Jahr 2020 wurden beide Männer wegen lebensbedrohlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs in Ausübung ihres Amtes für schuldig befunden. Sie erhielten Freiheitsstrafen auf Bewährung.

Der ehemalige Häftling forderte daraufhin eine Entschädigung für die erlittenen körperlichen und psychischen Schäden. Versuche, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen, blieben jedoch erfolglos, sodass er den Fall vor Gericht weiterverfolgen musste.

Seine Gesundheit und seine Arbeitsfähigkeit wurden dauerhaft beeinträchtigt

Medizinische Sachverständige stellten fest, dass der Mann infolge des Übergriffs eine dauerhafte Gesundheitsbeeinträchtigung von 13,5 % erlitten hatte. Seine Verletzungen haben die Art der Tätigkeiten, die er ausüben kann, erheblich eingeschränkt. Unter anderem kann er nicht mehr mit einer Bohrmaschine arbeiten oder auf Gerüsten tätig sein.

Auch die psychischen Folgen sind schwerwiegend. Nach der Prügelattacke entwickelte er eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) und benötigt psychiatrische sowie psychotherapeutische Behandlung.

Das Gericht berücksichtigte bei der Festsetzung des Schadenersatzes letztlich sowohl die durch den Übergriff verursachten körperlichen als auch die psychischen Schäden.

Gericht verpflichtet Gefängnis zur Entschuldigung

Das Budapester Berufungsgericht hat nun ein rechtskräftiges Urteil gefällt, mit dem dem ehemaligen Häftling 8 Millionen HUF (22.000 Euro) als Schmerzensgeld zugesprochen wurden. Das Gericht wies das Gefängnis Tököl zudem an, sich in einem persönlichen Schreiben bei ihm zu entschuldigen. Der Mann hat das Recht, diese Entschuldigung öffentlich zu machen.

Das Ungarische Helsinki-Komitee bezeichnete die Entschädigung als für ungarische Verhältnisse ungewöhnlich hoch und begrüßte das Urteil.

Das Gericht betonte, dass das Gefängnispersonal in der Lage hätte sein müssen, mit dem Verhalten des Häftlings im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen umzugehen, und dass Justizvollzugsanstalten eine besondere Verantwortung dafür tragen, eine rechtmäßige Behandlung zu gewährleisten, um das Vertrauen der Öffentlichkeit zu wahren.

„Das Geld hat seinen Platz“

Der Mann, der mittlerweile mit seiner Partnerin und ihren vier Kindern in Salgótarján lebt, sagte, das Urteil habe ihm endlich ein Gefühl der Erleichterung verschafft. Nach dem Übergriff hatte er sich Sorgen gemacht, wie er seine Familie ernähren solle, falls er keine körperlich anstrengende Arbeit mehr verrichten könne.

Er hofft nun, dass die Entschädigung dazu beitragen wird, die finanzielle Situation der Familie zu stabilisieren und schließlich ein Eigenheim zu erwerben.

„Ich würde gerne eine Wohnung kaufen, denn bisher haben wir mein gesamtes Einkommen für die Miete ausgegeben.“

Das Ungarische Helsinki-Komitee äußerte die Hoffnung, dass das Urteil die Strafvollzugsbehörden dazu ermutigen werde, bei eindeutigen Rechtsverstößen eine angemessene Entschädigung zu leisten, ohne dass die Opfer jahrelange Rechtsstreitigkeiten erdulden müssen.

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