Ungarn könnte einen neuen Feiertag erhalten: Heiligabend könnte bereits in diesem Jahr zu einem arbeitsfreien Tag werden!

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Heiligabend könnte bereits in diesem Jahr zu einem echten gesetzlichen Feiertag in Ungarn werden, was bedeuten würde, dass Arbeitnehmer diesen Tag nicht mehr durch Arbeit an einem Samstag nachholen müssten. Einem neuen Vorschlag zufolge könnte die Änderung mit einfacher parlamentarischer Mehrheit eingeführt werden.

Der 24. Dezember könnte zu einem gesetzlichen Feiertag werden

Ungarn könnte den 24. Dezember bereits 2026 zum gesetzlichen Feiertag erklären, ohne dass nach den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen ein Referendum oder eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erforderlich wäre.

Laut „Világgazdaság“ haben der Nationale Verband der Arbeitnehmerräte (Munkástanácsok Országos Szövetsége) und die Gewerkschaftsorganisation „Egyenlő.hu“ im Juli einen konkreten Vorschlag beim Ministerium für Soziales und Familie eingereicht. Sollte der Vorschlag im Herbst im Parlament behandelt und angenommen werden, könnte Heiligabend zu einem gesetzlichen Feiertag werden, ohne dass Arbeitnehmer diesen Tag durch Arbeit an einem Samstag nachholen müssten.

Die vorgeschlagene Lösung ist rechtlich einfacher, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Anstatt einen neuen nationalen Feiertag zu schaffen, würde der 24. Dezember lediglich in die Liste der gesetzlichen Feiertage im ungarischen Arbeitsgesetzbuch aufgenommen werden.

Derzeit umfasst diese Liste den 1. Januar, den 15. März, Karfreitag, Ostermontag, den 1. Mai, Pfingstmontag, den 20. August, den 23. Oktober, den 1. November sowie den 25. und 26. Dezember.

Nach der derzeitigen Regelung ist der 24. Dezember kein Feiertag. Stattdessen kann die Regierung ihn im jährlichen Arbeitszeitplan als Ruhetag festlegen, wobei die Beschäftigten dann an einem nahegelegenen Samstag arbeiten müssen.

Genau dies ist für das Jahr 2026 geplant: Da Heiligabend auf einen Donnerstag fällt, wird der 24. Dezember als Ruhetag festgelegt; derzeit ist jedoch vorgesehen, dass die Beschäftigten im Gegenzug am Samstag, dem 12. Dezember, arbeiten müssen. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde diese Regelung dauerhaft ändern.

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Foto: Facebook/Advent Bazilika

Kein Samstags-Ausgleichstag mehr

Würde der 24. Dezember in die Liste der gesetzlichen Feiertage des Arbeitsgesetzbuchs aufgenommen, müsste er nicht mehr jedes Jahr durch einen gesonderten Ministerialerlass als arbeitsfreier Tag ausgewiesen werden. Vor allem würde damit auch der Samstagsausgleichstag wegfallen.

Nach Angaben der Organisationen, die hinter dem Vorschlag stehen, würde eine Änderung des Arbeitsgesetzbuchs lediglich eine einfache parlamentarische Mehrheit erfordern. Eine Änderung der Bestimmungen des Grundgesetzes bezüglich der gesetzlichen Feiertage wäre nicht erforderlich, sodass keine Zweidrittelmehrheit notwendig wäre.

Es wäre mehr als nur ein weiterer freier Tag

Es gibt einen wichtigen rechtlichen Unterschied zwischen einem Feiertag und einem gesetzlichen Feiertag. Die bloße Ausrufung eines Datums zum Feiertag bedeutet nicht automatisch, dass Arbeitnehmer nicht zur Arbeit herangezogen werden dürfen. Ein gesetzlicher Feiertag ist hingegen mit spezifischen arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen verbunden.

Csaba Bubenkó, stellvertretender Vorsitzender von Munkástanácsok, erklärte, die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde die Freistellung von der Arbeit garantieren und strengere Bedingungen für diejenigen einführen, die rechtlich weiterhin zur Arbeit eingeteilt werden könnten. Auch die Regelungen zu Urlaubsgeldzuschlägen und Entschädigungen für Fehlzeiten würden gelten.

Die Änderung hätte auch direkte Auswirkungen auf den Einzelhandel. Dem Vorschlag zufolge wären keine gesonderten Vorschriften zur Ladenöffnung erforderlich: Die Ausweisung des 24. Dezembers als Feiertag würde an sich bereits bedeuten, dass Geschäfte nicht öffnen dürften, während die Versorgung mit lebensnotwendigen Lebensmitteln und öffentliche Dienstleistungen weiterhin berücksichtigt würden.

Ein Referendum ist möglicherweise nicht mehr erforderlich

Auch andere Gewerkschaften haben sich dafür eingesetzt, Heiligabend zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen. Die Gewerkschaft der Angestellten im Handel (Kereskedelmi Alkalmazottak Szakszervezete) hat daran gearbeitet, die 200.000 Unterschriften zu sammeln, die für eine vom ungarischen Nationalen Wahlamt beglaubigte Volksabstimmungsinitiative erforderlich sind.

Der neue Gesetzesvorschlag könnte diesen Prozess überflüssig machen. Sollte das Parlament den 24. Dezember einfach in die Liste der gesetzlichen Feiertage im Arbeitsgesetzbuch aufnehmen, wäre das langwierigere und kostspieligere Referendumverfahren nicht mehr erforderlich.

Ministerpräsident Péter Magyar hatte zuvor versprochen, dass Heiligabend zu einem gesetzlichen Feiertag werden solle, der nicht durch einen zusätzlichen Arbeitstag ausgeglichen werden müsse. Im Juli äußerte er zudem die Hoffnung, dass die Änderung bereits in diesem Jahr in Kraft treten könnte. Der genaue Zeitpunkt hängt jedoch vom Gesetzgebungsverfahren und der Entscheidung des Parlaments ab, sodass noch nicht sicher ist, ob die neuen Regelungen bereits zu Weihnachten dieses Jahres gelten werden.

Sollte das Parlament die Gesetzesänderung im Herbst verabschieden, könnte 2026 dennoch das erste Jahr werden, in dem der 24. Dezember ein vollwertiger gesetzlicher Feiertag und kein Ersatzfeiertag ist. Und das würde eine Sache bedeuten, die viele ungarische Arbeitnehmer sicherlich begrüßen werden: kein Arbeitstag am Samstag, nur um Heiligabend frei zu haben.

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