Gab es wirklich einen Unterschied zwischen der Absetzung von András Baka im Jahr 2011 und der von Tamás Sulyok im Jahr 2026?

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Viele betrachten die Ernennung von András Baka zum nächsten ungarischen Präsidenten nach seiner umstrittenen Absetzung als eine Form historischer Gerechtigkeit. Aber macht dies die Absetzung von Sulyok etwa demokratischer?

Die Ähnlichkeiten zwischen der Amtsenthebung von András Baka im Jahr 2011 und der von Tamás Sulyok im Jahr 2026 lassen sich kaum übersehen. In beiden Fällen wurde eine Verfassungsänderung genutzt, um die Amtszeit eines amtierenden Verfassungsträgers vorzeitig zu beenden.

Dies macht die Wahl von Baka zum nächsten ungarischen Präsidenten umso faszinierender. Viele sehen darin historische Gerechtigkeit nach seiner umstrittenen Absetzung unter der Regierung Orbán. Doch es wirft für Tisza auch eine schwierige Frage auf: Wenn die Absetzung von Baka ein Missbrauch verfassungsmäßiger Befugnisse war, worin unterscheidet sich dann die Absetzung von Sulyok davon?

Was geschah mit András Baka?

András Baka wurde 2009 Präsident des Obersten Gerichtshofs von Ungarn. Er kritisierte öffentlich mehrere Regierungsreformen, die die Justiz betrafen, und warnte, dass diese die richterliche Unabhängigkeit gefährdeten.

Seine Amtszeit wurde daraufhin Jahre vor ihrem planmäßigen Ablauf beendet, da der verfassungsrechtliche Rahmen der ungarischen Justiz grundlegend umgestaltet wurde.

Der Fall gelangte schließlich vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Im Jahr 2016 entschied der Gerichtshof, dass Ungarn die Rechte von Baka verletzt habe, und stellte fest, dass die vorzeitige Beendigung seines Mandats mit seiner öffentlichen Kritik an verfassungsrechtlichen und gesetzgeberischen Reformen im Justizwesen zusammenhing.

Die Geschichte scheint daher fast wie geschaffen für historische Gerechtigkeit. Der ehemalige Oberste Richter, der zu einem der Symbole für die Probleme der Rechtsstaatlichkeit in der Ära Orbán geworden war, wurde nun mitten in einem politischen Wandel zum Präsidenten gewählt, dessen zentrales Versprechen die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit ist. Doch genau an dieser Stelle wird der Vergleich unangenehm.

Die Ähnlichkeit ist auffällig

Lassen Sie uns die beiden Fälle nebeneinanderstellen und den verfassungsrechtlichen Mechanismus selbst betrachten. Bakas Amtszeit wurde durch eine Verfassungsbestimmung vorzeitig beendet, die besagt:

Die Amtszeit des Präsidenten des Obersten Gerichtshofs sowie des Präsidenten und der Mitglieder
Nationalen Justizrats enden mit Inkrafttreten des Grundgesetzes.“

Sulyoks Amtszeit hingegen wird durch eine andere Verfassungsbestimmung beendet:

Am Tag nach dem Inkrafttreten der siebzehnten Änderung des
Grundgesetz endet das Mandat des amtierenden Präsidenten der Republik.

Die Umstände sind sicherlich nicht identisch. András Baka war Präsident des Obersten Gerichtshofs, und seine Absetzung erfolgte im Rahmen einer grundlegenden Umstrukturierung der Justiz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte anschließend eine Verletzung seiner Rechte aus der Konvention fest.

Sulyok hingegen wird von einer neu gewählten parlamentarischen Mehrheit abgesetzt, die über die für eine Änderung des Grundgesetzes erforderliche verfassungsmäßige Mehrheit verfügt.

Doch die zentrale Frage bleibt bestehen: Sollte eine parlamentarische Mehrheit die Verfassung gezielt so ändern dürfen, dass die Amtszeit eines amtierenden Verfassungsträgers endet? Wenn die Antwort „Nein“ lautete, als die Regierung Orbán dies tat, warum sollte die Antwort dann automatisch „Ja“ lauten, wenn Tisza dies tut?

War die Wahl von Baka ein Fehler?

Politisch gesehen wahrscheinlich nicht. Baka ist für Tisza ein außerordentlich starkes Symbol. Seine Laufbahn ermöglicht es der neuen Regierung, die Präsidentschaft als Teil einer Wiederherstellung der richterlichen Unabhängigkeit und der demokratischen Institutionen darzustellen.

Fidesz hingegen kann András Baka kaum angreifen, ohne erneut die unangenehme Frage aufzuwerfen, warum er überhaupt abgesetzt wurde. Kurzfristig ist seine Wahl daher ein kluger politischer Schachzug. Langfristig könnte Baka jedoch zu einem der größten verfassungsrechtlichen Probleme für Tisza werden.

Von nun an wird, wann immer die Rechtmäßigkeit oder Legitimität der Absetzung von Sulyok diskutiert wird, Bakas Name unweigerlich in die Debatte einfließen. Kritiker können die Parallele in einem einzigen Satz aufzeigen: Im Jahr 2011 nutzte eine Regierung eine Verfassungsänderung, um eine unbequeme Verfassungsfigur zu entfernen. Im Jahr 2026 tat eine andere Regierung etwas bemerkenswert Ähnliches.

Natürlich kann Tisza argumentieren, dass es ein von Orbán aufgebautes politisches und verfassungsrechtliches System abbaut und dass es dafür ein demokratisches Mandat erhalten hat. Doch genau hier setzt die Prüfung der Rechtsstaatlichkeit an. Verfassungsrechtliche Garantien sollen nicht nur die Politiker schützen, die wir unterstützen. Sie sollen Institutionen schützen, selbst wenn die Machthaber diejenigen sind, mit denen wir überhaupt nicht einer Meinung sind.

Und genau deshalb ist die Wahl von Baka ein so starkes – und potenziell heikles – Symbol. Der ehemalige Oberste Richter, der durch verfassungsrechtliche Manöver seines Amtes enthoben worden war, ist nun als Präsident zurückgekehrt. Die Frage ist, ob Ungarn wirklich die Lehre aus seinem Fall gezogen hat. Oder ob sich lediglich geändert hat, wer dieselben verfassungsrechtlichen Instrumente einsetzen darf.

Doch warum entschied sich Tisza letztendlich für András Baka und gegen Judit Polgár als Präsidenten? Die Gründe dafür haben wir in diesem Artikel näher beleuchtet.

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