Ungarns Windkraftkapazität könnte sich bis 2030 verzehnfachen – Was Sie wissen sollten

Ungarns lange Zeit stagnierender Windenergiesektor könnte vor einem tiefgreifenden Wandel stehen. Die Regierung hat ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das darauf abzielt, die Windkraftkapazität des Landes bis 2030 um mehr als das Zehnfache zu steigern. Unterstützt wird dies durch geplante Investitionen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro in den Ausbau des Stromnetzes, die Ausweisung neuer Ausbauflächen für Windkraftprojekte sowie die Einführung eines mehrjährigen Programms mit jährlichen Ausschreibungen, durch das mindestens 4.000 MW an neuer Netzanschlusskapazität erschlossen werden könnten.
Die ungarische Regierung hat mehrere Maßnahmen angekündigt, die der Entwicklung der Windenergie in Ungarn einen beispiellosen Aufschwung verleihen könnten. Ziel ist es, die Windkraftkapazität des Landes bis 2030 um mehr als das Zehnfache zu steigern – von der derzeitigen, außergewöhnlich geringen installierten Leistung von etwa 330 MW, die seit 2016 weitgehend unverändert geblieben ist, auf mindestens 4.000 MW neue Netzanschlusskapazität. Gemäß dem Verordnungsentwurf beabsichtigt die Regierung, mindestens 700 MW an neuer Kapazität zu vergeben, wobei die Ausschreibung bis zum 31. August 2026 veröffentlicht werden soll; eine Obergrenze für die zu vergebende Kapazität ist jedoch nicht festgelegt.
Laut der Ankündigung der Regierung sollen rund 1,5 Milliarden Euro in den Ausbau des Stromnetzes investiert werden. Darüber hinaus kündigte die Regierung die Ausweisung neuer vereinfachter Erschließungsgebiete an, die den Ausbau der Windenergie erleichtern sollen.
Derzeit liegt ein umfassendes Paket energiepolitischer Gesetzgebungsmaßnahmen zur öffentlichen Konsultation vor – darunter der oben genannte Verordnungsentwurf, der die Vorschriften für das Ausschreibungsverfahren zur Zuteilung verfügbarer Kapazitäten im Mittel- und Hochspannungsnetz ändert. Die Konsultationsfrist endet am 21. August 2026; der endgültige Wortlaut des Rechtsrahmens wird jedoch erst bekannt sein, sobald die entsprechenden Rechtsvorschriften im ungarischen Staatsanzeiger veröffentlicht worden sind. Der Entwurf der Ausschreibungsunterlagen liegt ebenfalls bereits vor, wobei sich die ungarische Regulierungsbehörde für Energie und öffentliche Versorgungsbetriebe (MEKH) – wie in dieser Phase üblich – das Recht vorbehält, dessen Inhalt zu ändern.
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Dem Verordnungsentwurf zufolge plant Ungarn keine einmalige Ausschreibung. Gemäß dem vorgeschlagenen Rahmenwerk wird die MEKH verpflichtet sein, zwischen 2027 und 2030 mindestens eine Ausschreibung pro Jahr zur Zuteilung von Netzanschlusskapazitäten für Windkraftprojekte durchzuführen und damit ein vorhersehbares, langfristiges Ausschreibungsprogramm für den Markt zu etablieren.
Dem aktuellen Entwurf zufolge können Anträge für die erste Ausschreibung zwischen dem 1. September und dem 18. September 2026 eingereicht werden. Der Entwurf der Ausschreibungsunterlagen enthält zudem mehrere Bestimmungen, die für potenzielle Investoren von besonderer Bedeutung sein könnten. Bewerber können eine günstigere Bewertung erhalten, wenn sie sich verpflichten, einer durch Regierungsbeschluss benannten staatlichen Gesellschaft, einer lokalen Gemeinde, einem kommunalen Unternehmen oder einem Zusammenschluss solcher Einrichtungen eine Kaufoption auf eine Beteiligung von bis zu 30 % an der Projektgesellschaft einzuräumen. Bewerber können zudem eine günstigere Bewertung erhalten, wenn der durch das Windkraftprojekt erzeugte Strom langfristig an eine Gemeinde, ein mehrheitlich in kommunalem Besitz befindliches Unternehmen oder ein staatliches Unternehmen als Netznutzer verkauft werden soll. Darüber hinaus ermöglicht der vorgeschlagene Rahmen, dass Energiespeicheranlagen, sofern dies technisch gerechtfertigt ist, parallel zu Windkraftprojekten angeschlossen werden können. Erfolgreiche Bieter sollten sich zudem der strengen Umsetzungsanforderungen bewusst sein: Versäumt es ein erfolgreicher Bieter, die erforderliche Baugenehmigung fristgerecht bei der MEKH einzureichen, kann dies zur Inanspruchnahme der Erfüllungssicherheit führen. Erfolgreiche Bieter wären zudem verpflichtet, ihre Netzanschlussrechte innerhalb von 24 Monaten ab dem festgelegten Netzanschlussdatum in Anspruch zu nehmen.
„Auch wenn der regulatorische Rahmen noch nicht endgültig feststeht, bieten die Entwürfe bereits aussagekräftige Orientierungshilfen für Investoren, die am ungarischen Windenergiemarkt interessiert sind. Da die Antragstellung derzeit für September 2026 vorgesehen ist, sollten Marktteilnehmer, die Investitionen in Ungarn in Betracht ziehen, bereits jetzt mit der Vorbereitung ihrer Projekte beginnen“, fügte Torsten Braner, Partner bei Taylor Wessing Ungarn, hinzu.
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