Der Fall des ukrainischen Goldkonvois in Ungarn: Das haben die Behörden herausgefunden

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Die ungarische Steuer- und Zollbehörde hat die Geldwäscheermittlungen im Zusammenhang mit dem Fall des ungarisch-ukrainischen Goldkonvois eingestellt, da keine Beweise dafür gefunden wurden, dass die großen Mengen an Bargeld und Gold, die bei ukrainischen Kurieren beschlagnahmt wurden, aus kriminellen Aktivitäten stammten. Der Fall erregte vor den ungarischen Parlamentswahlen landesweit Aufmerksamkeit, nachdem schwer bewaffnete Anti-Terror-Beamte den Transport in der Nähe von Budapest abgefangen hatten.

Die Generaldirektion für Strafsachen der ungarischen Nationalen Steuer- und Zollverwaltung (NAV) stellte das Verfahren ein, da die Ermittler zu dem Schluss kamen, dass keine Straftat begangen worden war.

Was geschah im Fall des ungarisch-ukrainischen Goldkonvois?

Der Fall begann, als Beamte des ungarischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung, bekannt unter der ungarischen Abkürzung TEK, ukrainische Geldtransporter an einer Raststätte auf der Autobahn M0, der Umgehungsstraße um Budapest, anhielten.

Im Zuge der Aktion beschlagnahmten die Behörden 40 Millionen US-Dollar, 35 Millionen Euro und neun Kilogramm Gold.

Der Zeitpunkt der Razzia, kurz vor den ungarischen Parlamentswahlen, verwandelte das, was zunächst wie eine polizeiliche Aktion aussah, rasch in eine große politische Kontroverse.

Die Regierung Orbán brachte den Vorfall öffentlich mit Behauptungen über eine ukrainische „Kriegsmafia“ in Verbindung, während Regierungsvertreter zudem versuchten, den Fall mit der oppositionellen Tisza-Partei in Verbindung zu bringen, wie 24.hu berichtete.

Die jüngste Entscheidung der NAV ergab jedoch keine Beweise, die den Verdacht stützen würden, dass das Geld oder die Edelmetalle mit kriminellen Erlösen in Verbindung stünden.

Falls Sie es verpasst haben: Durchgesickerte Dokumente weisen auf die Rolle des ehemaligen Ministerpräsidenten Orbán im Fall des Überfalls auf den ukrainischen Goldkonvoi hin

Die Ermittler konnten die Vermögenswerte bis zu einer Banktransaktion zurückverfolgen

Laut der Entscheidung der NAV, die von Lóránt Horváth, dem Anwalt der ukrainischen Seite, vorgelegt wurde, haben die Ermittler die Herkunft sowohl des Bargeldes als auch des Goldes festgestellt.

Die Vermögenswerte stammten aus einer Interbank-Transaktion zwischen der Raiffeisen Bank International AG und der staatlichen ukrainischen JSC Oschadbank, wie die Behörde feststellte.

Die Raiffeisen legte Unterlagen vor, die die Herkunft der Banknoten und Edelmetalle belegten, sowie Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass die Oschadbank den Kaufpreis gezahlt hatte.

Auf der Grundlage der im Rahmen des Strafverfahrens gesammelten Informationen kamen die Ermittler zu dem Schluss, dass weder die Banknoten noch die Edelmetalle aus einer Straftat stammten.

Auch die NAV hatte keine Zweifel hinsichtlich der rechtmäßigen Herkunft und des rechtmäßigen Eigentums an den Vermögenswerten. Da somit eines der für einen Geldwäschedelikt erforderlichen rechtlichen Tatbestandsmerkmale fehlte, kam die Behörde zu dem Schluss, dass kein Straftatbestand vorlag.

Den Zusammenfassungen der Entscheidung durch Horváth zufolge fanden die Ermittler zudem keine Anhaltspunkte für eine sonstige Straftat.

Warum der Fall in Ungarn politische Bedeutung erlangte

Für internationale Leser geht die Bedeutung des Falles über die ungewöhnlich hohe Summe an Bargeld und Gold hinaus, um die es dabei ging.

Die Beziehungen zwischen der seit Jahren von Viktor Orbán geführten ungarischen Regierung und der Ukraine waren häufig angespannt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Krieg, der EU-Politik gegenüber Kiew und Ungarns Haltung hinsichtlich militärischer und finanzieller Unterstützung für die Ukraine.

Vor diesem Hintergrund wurde die Beschlagnahmung Teil des innenpolitischen Wahlkampfs im Vorfeld der ungarischen Parlamentswahlen. In den Regierungsmitteilungen rund um die Operation wurde der Vorfall als Beweis für kriminelle Netzwerke dargestellt, die mit der Ukraine während des Krieges in Verbindung stehen.

Die Einstellung der Geldwäscheermittlungen bedeutet, dass der zentrale Vorwurf bezüglich der angeblich illegalen Herkunft der beschlagnahmten Vermögenswerte von den ungarischen Behörden nicht belegt werden konnte.

Ein separates Strafverfahren bleibt weiterhin offen

Zwar wurde das Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eingestellt, doch ist die umfassendere Angelegenheit noch nicht vollständig aus dem Strafrechtssystem verschwunden.

Ein separates Verfahren betrifft János Hajdu, den Generaldirektor der TEK, der Berichten zufolge der rechtswidrigen Freiheitsberaubung verdächtigt wird.

Die Ermittlungen beziehen sich auf die Behandlung von sieben ukrainischen Staatsbürgern, die während der Operation festgenommen wurden. Wie wir bereits berichteten, sollen sie angeblich mehr als einen Tag lang in Handschellen festgehalten worden sein, ohne offiziell als Verdächtige eingestuft worden zu sein. Details: Der Leiter der Anti-Terror-Einheit des ehemaligen Ministerpräsidenten Orbán steht im Verdacht, in den Fall des ukrainischen „Goldkonvois“ verwickelt zu sein

Hajdu war zuvor als persönlicher Leibwächter des ehemaligen Ministerpräsidenten Viktor Orbán tätig.

Die Entscheidung der NAV schließt damit einen der politisch brisantesten Aspekte der ungarisch-ukrainischen „Goldkonvoi“-Affäre ab, doch die Überprüfung des Vorgehens der Behörden während der Operation dauert an. Der verbleibende Ermittlungsfokus könnte sich nun von der Herkunft des Geldes und des Goldes weg verlagern und sich stattdessen darauf richten, ob die ungarischen Strafverfolgungsbeamten bei der Festnahme der ukrainischen Staatsangehörigen rechtmäßig gehandelt haben.

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