Budapester Apotheke weigert sich aus religiösen Gründen, irgendeine Form der Empfängnisverhütung zu verschreiben

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Eine Budapester Apotheke, die vom Hospitalorden betrieben wird, ist in die Kritik geraten, nachdem bekannt wurde, dass sie unter Berufung auf religiöse Grundsätze keine Form der Empfängnisverhütung abgibt.

Budapester Apotheke gibt aus mittelalterlichen Gründen keine Verhütungspillen aus

Die Budapester Apotheke Gránátalma, die sich im Budaer Krankenhaus der Hospitalbrüder befindet, ist nicht nur für Patienten, sondern auch für die Öffentlichkeit von der Straße aus zugänglich. Berichten zufolge wird den Kunden sogar mit gültigen Rezepten für Standard- und Notfallpillen die Bedienung verweigert.

Berichten zufolge führt die Budapester Apotheke solche Produkte überhaupt nicht und bietet auch nicht an, sie zu bestellen. Diese Praxis wurde nach einem Testkauf durch Journalisten von 444.hu deutlich, die feststellten, dass die Rezepte ausnahmslos abgelehnt wurden.

Religiöse Doktrin hinter dieser Politik

Das Krankenhaus wird von einem katholischen Orden betrieben und folgt den Lehren der Kirche, einschließlich der Enzyklika “Humanae Vitae”, die sich gegen künstliche Empfängnisverhütung ausspricht. Nach dieser Doktrin werden Methoden wie Pillen, Kondome und Intrauterinpessare als inakzeptabel angesehen, während die natürliche Familienplanung unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.

Diese religiöse Haltung geht über die Apothekenpraxis hinaus. Das Krankenhaus gehört auch zu einer kleinen Anzahl von Einrichtungen in Ungarn, die keine Abtreibungen durchführen, nachdem 2017 eine Vereinbarung mit der Regierung getroffen wurde, die an die staatliche Finanzierung gebunden ist. Befürworter argumentieren, dass die Transparenz der Einrichtung über ihre Werte es den Patienten ermöglicht, eine informierte Entscheidung zu treffen, bevor sie sich dort behandeln lassen.

Haben sie das Recht, frei zu handeln? Es stellen sich rechtliche und ethische Fragen

Der Fall hat eine große Debatte über die Grenzen der Religionsfreiheit im Gesundheitswesen ausgelöst. Nach ungarischem Recht können sich einzelne Angehörige der Gesundheitsberufe in bestimmten Fällen auf Verweigerung aus Gewissensgründen berufen. Rechtsexperten bezweifeln jedoch, dass dieses Recht auf eine ganze Einrichtung oder Apotheke ausgeweitet werden kann.

Die Bürgerrechtsorganisation Hungarian Civil Liberties Union argumentiert, dass die Apotheke, da sie Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt, den gleichen Verpflichtungen unterliegen sollte wie jede andere Einzelhandelsapotheke.

Die Patentvereinigung hingegen behauptet, dass sich Institutionen nicht auf Gewissensrechte berufen können, sondern nur Einzelpersonen. Kritiker warnen auch davor, dass solche Praktiken einen Präzedenzfall für die Einschränkung des Zugangs zu anderen gesetzlich vorgeschriebenen Behandlungen schaffen könnten.

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Auch die Budapester Apotheke hat Pflichten gegenüber den Patienten zu erfüllen

Die pharmazeutischen Vorschriften schreiben im Allgemeinen vor, dass verschriebene Arzneimittel abgegeben oder, falls nicht verfügbar, ersetzt oder bestellt werden müssen. Kritiker sagen, dass die Weigerung der Apotheke, Verhütungsmittel abzugeben oder zu beschaffen, die reproduktiven Rechte von Frauen und den Zugang zu einer rechtzeitigen Gesundheitsversorgung verletzen könnte.

Ein ähnlicher Fall in Frankreich erreichte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der entschied, dass Apotheken sich nicht aus religiösen Gründen weigern können, gesetzlich verfügbare Verhütungsmittel zu verkaufen, wenn der Zugang davon abhängt. Das Urteil wird seitdem von Rechtsexperten als maßgeblicher Maßstab für vergleichbare Streitigkeiten in ganz Europa zitiert.

Ungeklärte Rechtslage

Das ungarische Nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit und Pharmazie stellte fest, dass institutionelle Apotheken nicht verpflichtet sind, einen einheitlichen Vorrat zu halten, stellte aber nicht klar, ob die Praxis der Budapester Apotheke rechtmäßig ist.

Vorerst bleibt die Frage ungelöst. Zwar gibt es in der Nähe alternative Apotheken, doch wirft der Fall weitergehende Fragen über die Abwägung zwischen religiösen Werten und dem gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen auf. Eine mögliche behördliche oder gerichtliche Überprüfung könnte letztendlich entscheiden, ob die derzeitigen Praktiken mit den ungarischen und europäischen Rechtsstandards übereinstimmen.

Titelbild: depositphotos.com

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