Burgenlandgericht entscheidet österreichisch-ungarische Grenzschließung rechtswidrig

Die Schließung des Grenzübergangs zwischen Ágfalva, Ungarn, und Schattendorf, Österreich, wurde vom Verwaltungsgericht Burgenland für verfassungswidrig erklärt. Die Gemeinde Schattendorf führte die Schließung im Jahr 2023 unter Berufung auf ein Fußgängerzonenprojekt ein und zwang ungarische Pendler zu einem 30-Kilometer-Umweg.
Nach TelexDie internationale Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal reichte eine Klage gegen die Gemeinde ein und argumentierte, dass die Schließung gegen EU-Recht und Verfassungsgrundsätze verstoße. Das Gericht stimmte zu und identifizierte mehrere Probleme, darunter die mangelnde öffentliche Konsultation, die mangelnde Befugnis der Gemeinde, die Schließung zu erlassen, und das Fehlen einer Begründung für die Verkehrssicherheit. Stattdessen wurde festgestellt, dass die Schließung ausdrücklich auf den Pendlerverkehr abzielt.
Weitere Bedenken ergaben sich hinsichtlich der Integrität des Gutachtens, das die Schließung unterstützte. Dem Sachverständigen, angeblich ein persönlicher Bekannter des Bürgermeisters von Schattendorf, fehlten entsprechende verkehrstechnische Qualifikationen. Das Gericht hielt das Gutachten für inkonsistent und unbegründet. Darüber hinaus wurde die Schließung wegen Verstoßes gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz kritisiert. Während einige Einzelpersonen für außergewöhnliche Überfahrtsrechte eine Gebühr von 160 Euro zahlen konnten, wurden die meisten Anträge abgelehnt, selbst bei beruflichen oder familiären Bindungen.
Das österreichische Verfassungsgericht wird den Fall nun prüfen, um festzustellen, ob der Gemeindebeschluss aufgehoben werden sollte. Dieses Urteil wird als bedeutender Schritt zur Auseinandersetzung mit dem angesehen, was Kritiker als „modernen Eisernen Vorhang“in der Region bezeichnet haben.
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