Der Airbnb-Ruck in Budapest hält an: Ein weiterer Bezirk schließt sich den Vorschriften an

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Budapests Kampagne zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen von Wohnungen geht weiter: Józsefváros (8. Bezirk) ist nun der zweite Bezirk der ungarischen Hauptstadt, der strenge Beschränkungen für Unterkünfte im Stil von Airbnb einführt.

Der Bezirksrat hat ein neues Regulierungskonzept verabschiedet, das Beschränkungen für Kurzzeitvermietungen auf drei verschiedenen Ebenen vorsieht: bezirksweit, innerhalb einzelner Stadtteile sowie in Wohngebäuden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner und der Immobilienbesitzer zu schaffen und gleichzeitig den wachsenden Bedenken hinsichtlich der Verfügbarkeit von Wohnraum und der Lebensqualität Rechnung zu tragen.

Dreistufiges System zur Begrenzung des Airbnb-Wachstums

Gemäß dem verabschiedeten Konzept wird der Anteil der Kurzzeitmietobjekte auf 3,5 % des Wohnungsbestands des Bezirks begrenzt. Diese Obergrenze friert die derzeitige Anzahl an Wohnungen im Airbnb-Stil faktisch ein, was bedeutet, dass neue Lizenzen nur dann erteilt werden können, wenn sie innerhalb der verfügbaren Quote liegen.

Für einige der beliebtesten Stadtteile sind sogar noch strengere Vorschriften geplant. Im Palastviertel (Palotanegyed) und im Corvin-Viertel soll der Anteil der Kurzzeitvermietungen auf 5 % begrenzt werden, was der besonders hohen Konzentration an Touristenunterkünften in diesen Stadtteilen Rechnung trägt.

Wie 24.hu berichtet, würde die Regelung auch auf Gebäudeebene gelten. In Mehrfamilienhäusern dürften Kurzzeitmieteinheiten maximal 20 % der gesamten Wohnfläche einnehmen. Bemerkenswert ist, dass diese Berechnung auf der Größe der Wohnungen und nicht lediglich auf der Anzahl der Einheiten basieren würde.

Mehr Mitspracherecht für die Anwohner

Eines der wichtigsten Elemente des Vorschlags ist die Verpflichtung, vor der Inbetriebnahme einer neuen Kurzzeitmietwohnung die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft einzuholen.

Die Bewohner würden zudem die Möglichkeit erhalten, gegen problematische Vermieter vorzugehen. Sollte eine Vermietung wiederholt zu Störungen in der Gemeinschaft führen, könnte die Eigentümerversammlung ihre Zustimmung widerrufen und die Kommunalverwaltung benachrichtigen, die daraufhin den weiteren Betrieb der Unterkunft untersagen könnte.

Bestehende Kurzzeitvermietungen dürften jedoch grundsätzlich weiter betrieben werden, sofern keine Eigentümergemeinschaft formell Einspruch gegen deren Betrieb erhebt. Die Betreiber wären zudem verpflichtet, ihre Kontaktdaten an der Tür der Unterkunft anzubringen, was es den Bewohnern erleichtern würde, Probleme zu melden.

Dem Beispiel von Terézváros folgend

Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund, dass das landesweite Moratorium für die Registrierung neuer Kurzzeitmietobjekte in Ungarn Ende dieses Jahres auslaufen soll. Die Bezirksverantwortlichen betonen, dass vor Ablauf des Moratoriums ein vorhersehbarer regulatorischer Rahmen erforderlich sei.

Józsefváros ist nicht der erste Budapester Bezirk, der Maßnahmen ergreift. Der benachbarte Bezirk Terézváros (VI. Bezirk) hatte zuvor beschlossen, Vermietungen im Stil von Airbnb ab dem 1. Januar 2026 faktisch zu verbieten, und war damit der erste Bezirk in Ungarn, der einen solchen Schritt unternahm. Die Maßnahme überstand eine rechtliche Anfechtung und ist seitdem zu einem Präzedenzfall in der Debatte über Tourismus und Wohnraum in der Hauptstadt geworden.

Die detaillierten Vorschriften für die kurzfristige Vermietung von Wohnungen, wie sie bei Airbnb üblich ist, für Józsefváros werden voraussichtlich im Oktober fertiggestellt und könnten am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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