Durchgesickerte Dokumente deuten auf die Rolle des ehemaligen Ministerpräsidenten Orbán im Fall des Überfalls auf den ukrainischen „Goldkonvoi“ hin

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Ein durchgesickertes Dokument der Staatsanwaltschaft hat Berichten zufolge den ehemaligen ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán zu den zentralen Personen gezählt, deren mögliche strafrechtliche Verantwortung im Zusammenhang mit dem sogenannten „Goldkonvoi“-Vorfall untersucht werden sollte – einer der umstrittensten Strafverfolgungsmaßnahmen des Landes in den letzten Jahren.

Durchgesickertes Dokument nennt Viktor Orbán als eine der Schlüsselfiguren

Laut Dokumenten, auf die sich die ungarische Nachrichtenseite 444.hu beruft, prüfen die Staatsanwälte derzeit, ob hochrangige Beamte an Entscheidungen im Zusammenhang mit einer Operation im März beteiligt waren, die sich gegen einen Konvoi richtete, der mit einer ukrainischen Staatsbank in Verbindung stand.

Der Konvoi transportierte eine beträchtliche Menge Bargeld durch Ungarn, als er von den Behörden wegen des Verdachts auf Geldwäsche angehalten wurde. Der Fall hat sich jedoch inzwischen über die ursprünglichen Vorwürfe hinaus ausgeweitet, sodass die Ermittler nun auch mögliche rechtswidrige Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch während der Operation untersuchen.

Orbán in mutmaßlichem internen Memo der Staatsanwaltschaft genannt

Das gemeldete interne Dokument vom 9. Juni, das angeblich aus den Reihen der Staatsanwaltschaft stammt, nennt mehrere Personen, die angeblich die entscheidenden Entscheidungen getroffen und Anweisungen im Zusammenhang mit der Razzia erteilt haben sollen.

Zu den genannten Personen gehören der ehemalige Ministerpräsident Viktor Orbán, der ehemalige Staatssekretär für nationale Sicherheitsdienste Örs Farkas, der ehemalige Generaldirektor des Zentrums für Terrorismusbekämpfung (TEK) János Hajdu sowie der ehemalige stellvertretende Leiter für Strafverfolgungs- und Rechtsangelegenheiten bei der ungarischen Steuerbehörde (NAV), Tamás Demeter.

Dem Dokument zufolge soll sich die Untersuchung in erster Linie auf die Klärung ihrer möglichen strafrechtlichen Verantwortung konzentrieren. Ferner wird darin angedeutet, dass sie nicht lediglich als Zeugen befragt werden sollten und dass Aussagen von untergeordneten Beamten eine entscheidende Rolle bei der Feststellung der Verantwortlichkeit spielen könnten.

Echtheit nicht bestätigt, aber auch nicht dementiert

Laut 444 hielten zwei unabhängige, mit der Angelegenheit vertraute Quellen das Dokument für authentisch und gaben an, es stamme aus der Staatsanwaltschaft. Eine Quelle beschrieb es Berichten zufolge als Korrespondenz zwischen der Generalstaatsanwaltschaft und der Ermittlungsstaatsanwaltschaft der Hauptstadt.

Von Journalisten dazu befragt, lehnten die Staatsanwälte eine Stellungnahme zur Echtheit des Dokuments ab. Sie bestritten jedoch auch nicht dessen Existenz. Die Staatsanwaltschaft erklärte lediglich, dass in naher Zukunft mit bedeutenden Entwicklungen in den Ermittlungen zu rechnen sei und dass detaillierte Informationen zu gegebener Zeit bereitgestellt würden.

Die Ermittlungen werden an mehreren Fronten fortgesetzt

Der ungarische Generalstaatsanwalt bestätigte kürzlich, dass der Gesamtfall auf zwei getrennten Ebenen untersucht wird: zum einen im Zusammenhang mit den ursprünglichen Geldwäscheverdachtsmomenten und zum anderen zur Klärung der Frage, ob es bei der Abwicklung der Operation durch die Behörden zu Unregelmäßigkeiten oder Missbräuchen gekommen ist.

Frühere Berichte deuteten darauf hin, dass der Zeitpunkt der Razzia auf Regierungsebene festgelegt worden sei – eine Behauptung, die politische Kontroversen ausgelöst hat. Bislang wurden noch keine Anklagen erhoben, und die Staatsanwaltschaft hat davor gewarnt, dass Spekulationen über mögliche Verdächtige die laufenden Ermittlungen erschweren oder behindern könnten.

Der Fall wird weiterhin aktiv untersucht, wobei die Behörden signalisieren, dass bald weitere Bekanntgaben folgen könnten.

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