EGMR: Höchstgerichtsurteil zur Haftung von Websites für Nutzerkommentare verletzt Meinungsfreiheit
Straßburg, 2. Februar (MTI) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag erklärt, dass eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, wonach Webportale uneingeschränkt für die von ihren Lesern hinterlassenen Kommentare haften, eine Verletzung der Meinungsfreiheit darstellt.
Im Mai 2014 wies das Verfassungsgericht eine Beschwerde des Verbandes der ungarischen Inhaltsanbieter gegen ein Urteil des ungarischen Obersten Gerichts, der Kuria, ab, wonach Websites für abfällige Kommentare ihrer Leser haften.
Der Fall geht auf die Immobilienagentur Experient zurück, die Beschwerden wegen abfälliger Kommentare von Lesern des Online-Nachrichtenportals Index und der Vereinigung ungarischer Inhaltsanbieter eingereicht hat. Die Kommentare auf den jeweiligen Webseiten wurden gelöscht, aber Experient klagte und der Fall kam vor den Obersten Gerichtshof.
Der EGMR sagte, die Websites seien nicht für die Nutzerkommentare haftbar und das frühere Urteil des Verfassungsgerichts verstoße gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Gericht verurteilte den ungarischen Staat zur Zahlung von 5,100 Euro Anwaltskosten an die Kläger innerhalb von drei Monaten.
Quelle: http://mtva.hu/hu/hungary-matters
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