Ehemaliger Schulwächter in Ungarn wegen sexuellen Missbrauchs von zwei schutzbedürftigen Minderjährigen zu Haftstrafe verurteilt

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Ein ehemaliger Schulwächter und Kinderbetreuer wurde wegen sexuellen Missbrauchs zweier Minderjähriger zu acht Jahren Haft verurteilt, wie das Bezirksgericht Budapest IV und XV am Freitag in erster Instanz entschied.

Die Gerichtsverhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt

Der Mann wurde der Gefährdung eines Minderjährigen, wiederholter sexueller Gewalt und der Ausbeutung von Kinderprostitution für schuldig befunden. Das Gericht entschied zudem, dass er keinen Anspruch auf Bewährung hat. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, sodass lediglich der Tenor des Urteils veröffentlicht wurde. Die Urteilsbegründung wurde nicht bekannt gegeben.

Der Anklageschrift zufolge suchte der Mann gezielt nach einer Anstellung in Einrichtungen, in denen er mit schutzbedürftigen Kindern in Kontakt kommen konnte; zunächst arbeitete er als Schulwächter und später als Erzieher in einem Budapester Kinderheim.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, er habe seine Position ausgenutzt, um sexuelle Beziehungen zu zwei Minderjährigen aufzubauen, die sich in schwierigen und schutzbedürftigen Lebensumständen befanden.

Das erste Opfer wurde in der Schule angesprochen

Der Angeklagte lernte das erste Opfer kennen, als er als Schulwächter tätig war, und baute nach und nach ein Vertrauensverhältnis zu dem Jungen auf. Später lud er das Kind zu sich nach Hause ein, wo er ihm Alkohol und eine berauschende Substanz anbot.

Der Anklageschrift zufolge nutzte er anschließend die Situation und in einigen Fällen auch seinen körperlichen Vorteil aus, um den Jungen zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Später kam ein zweites Opfer hinzu, nachdem der Mann begonnen hatte, in einem Budapester Kinderheim zu arbeiten.

Das zweite Opfer war ein 14-jähriges Mädchen

Als Erzieher war der Mann dafür verantwortlich, die in der Einrichtung untergebrachten Mädchen zu beaufsichtigen, ihre Arbeit zu überwachen und für ihre Betreuung zu sorgen.

Im Frühjahr 2023, so die Staatsanwaltschaft, habe er diese Autoritätsposition missbraucht, um sich einem der Mädchen, das 14 Jahre oder älter war, zu nähern, und anschließend sexuelle Handlungen mit ihr vorgenommen. Dem Anklageschrift zufolge wies der Mann das Mädchen anschließend an, niemandem von dem Vorfall zu erzählen.

Das Gericht befand ihn der gegen ihn erhobenen Anklagepunkte für schuldig und verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Da das Urteil in erster Instanz ergangen ist, ist der Fall noch nicht zwangsläufig abgeschlossen.

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