EU-Gericht: Ungarns Werbesteuer entspricht EU-Vorschriften
Ungarns Werbesteuer steht im Einklang mit EU-Recht, erklärte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag.
Das Werbesteuergesetz 2014 verpflichtet Unternehmen dazu, eine Abgabe auf Basis ihrer Werbeeinnahmen zu zahlen.
Das Europäische Kommission hatte argumentiert, dass die ungarische Steuer ebenso wie eine ähnliche polnische Steuer, die progressiv auf der Grundlage des Umsatzes und nicht des Gewinns berechnet wird, mit den gemeinsamen Marktregeln unvereinbar sei.
In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass die Steuerangelegenheiten in der Hand der Mitgliedstaaten lägen, einschließlich der umsatzabhängigen progressiven Besteuerung.
Weiter sagte das Gericht
Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass eine solche umsatzabhängige Besteuerung bestimmte Unternehmen oder Produkte diskriminiere.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat die Entscheidungen der Kommission am Dienstag für nichtig erklärt. Die ungarischen und polnischen Maßnahmen seien nicht diskriminierend ausgestaltet. Es wies auch die diesbezüglichen Berufungen der EK zurück.
Lesen Sie auchUngarn ist der einzige Mitgliedstaat in der EU, der internationale digitale Unternehmen besteuert
Quelle: MTI
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