Bei der Europawahl können auch Ausländer kandidieren
Auch Ausländer können sich auf den Parteilisten für die Wahl ungarischer Abgeordneter zum Europäischen Parlament (EP) aufstellen, wenn sie Staatsbürger anderer EU-Mitgliedstaaten sind und ihren Wohnsitz in Ungarn haben.
Nach dem Gesetz über die Wahl der Europaabgeordneten werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments im Rahmen eines Verhältniswahlsystems durch die Abstimmung über Parteilisten gewählt. Kandidaten müssen gültige Empfehlungen von mindestens 20,000 Wählern einholen, um an der Wahl teilnehmen zu können.
Alle erwachsenen ungarischen Staatsbürger sowie in Ungarn ansässige Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten haben das aktive und passive Wahlrecht bei der Europawahl. Wahlberechtigt sind auch ungarische Staatsbürger, die weder in Ungarn noch in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind.
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