GVO-freier Kampagnenerfolg und die Beliebtheit lokal produzierter Lebensmittel
Ungarn hat kürzlich einen wichtigen Gerichtsstreit gegen die Europäische Kommission in Bezug auf GVO gewonnen, was die Politik der ungarischen Regierung bestätigt. Darüber hinaus startete die Regierung 2013 Programme zur Unterstützung von Bauernmärkten und lokalen Gemeinschaften.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil die Beschlüsse der Europäischen Kommission für nichtig erklärt, die das Inverkehrbringen der gentechnisch veränderten Amflora-Kartoffel innerhalb der EU zu Industrie- und Anbauzwecken sowie zur Verwendung in Futtermitteln erlaubten. Ungarn focht die Beschlüsse vor dem Luxemburger Gericht mit dem Hinweis an, dass die gentechnisch veränderte Kartoffel eine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier darstelle, was auch von Frankreich, Luxemburg, Österreich und Polen unterstützt wurde. Laut dem Ministerium für ländliche Entwicklung bestätigt die Entscheidung, dass Ungarn auf dem richtigen Weg ist.
Eines der strategischen Elemente der GVO-Strategie des Landes ist, dass gentechnisch veränderte Pflanzen nicht in den heimischen Anbau aufgenommen werden dürfen. Außerdem wurde eine Schutzklausel eingeführt, die bedeutet, dass Ungarn die Möglichkeit hat, eine andere Entscheidung zu treffen, wenn die EU den Anbau einer gentechnisch veränderten Pflanze zulässt.
Bei der gesetzlichen Regelung der gentechnikfreien Landwirtschaft wurden mehrere Ergebnisse erzielt, was im neu verabschiedeten Grundgesetz klar zum Ausdruck kommt. Ungarn war das erste Land in der mittel- und osteuropäischen Region, das 1998 das strenge Gesetz über gentechnische Aktivitäten verabschiedete, das nach seiner Novellierung 2012 noch strenger wurde. Die Bedeutung des Gesetzes liegt darin, dass es die Bereitstellung von Mustern verpflichtend vorschreibt und damit die Möglichkeit einer unabhängigen Prüfung bietet. Außerdem gewährleistet es einen erhöhten Schutz für die Akteure der traditionellen und ökologischen Landwirtschaft und damit auch für die Lebensmittelselbstbestimmung der Verbraucher.
Auch im Hinblick auf die Überwachung wurden strenge Maßnahmen eingeführt. Da es für die Mitgliedsstaaten aufgrund des Grundsatzes des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union sehr schwierig ist, für Lebensmittel- und Futtermittelzwecke zugelassene GVO zu verbieten, arbeiten wir an der Entwicklung von Verordnungen auf Erlassebene sicherstellen, dass aus der Lebensmittelkennzeichnung hervorgeht, ob ein Produkt GVO-frei ist, und auch Lebensmittel, die von Tieren stammen, die mit GVO-freien Futtermitteln gefüttert wurden, entsprechend gekennzeichnet sind. Die neue Gesetzgebung zielt darauf ab, den Verbrauchern mehr Informationen zur Verfügung zu stellen. In einer Reihe von Veranstaltungen hielten Vertreter des Ministeriums für ländliche Entwicklung und Experten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft Vorträge zu verschiedenen Themen, darunter die sozialen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen von GVO. Das Ministerium startete auch seine neue interaktive Website (www.gmoterkep.hu), die eine Vielzahl von Informationen über genetisch veränderte Organismen über eine globale GMO-Karte präsentiert.
Zu den Zielen der neuen Nationalen Strategie zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2014-2020 gehört neben der Erhaltung der GVO-Freiheit des Landes auch die Stärkung der lokalen Wirtschaft und der lokalen Gemeinschaften. Bauernmärkte schaffen Bedingungen für eine kurze Lebensmittelversorgungskette und einen lokalen Vertrieb, während sie die Lebensmittelsicherheit der Gemeinschaft, das Verbrauchervertrauen und die Nachfrage nach lokalen Produkten erhöhen, indem sie die Erzeuger näher an die Verbraucher bringen. Darüber hinaus führen sie zu einer deutlichen Reduzierung des Verbrauchs von Energie, Verpackungsmaterialien und Zusatzstoffen und schonen so auch die Umwelt.
In den letzten drei Jahren wurden mehrere Maßnahmen eingeführt, um die Bauernmärkte zu fördern. So wurden beispielsweise die Bedingungen für den Betrieb und die Öffnung lokaler Bauernmärkte vereinfacht. Darüber hinaus macht das Ungarische Produktgesetz deutlich, inwieweit Produkte in den Marktregalen ungarisch sind, während das Hungaricum-Gesetz unsere tausendjährigen Schätze unserer ungarischen Kultur in einem umfassenden Depot sammelt. Dank gelockerter Vorschriften hat die Zahl der lokalen Bauernmärkte deutlich zugenommen und immer mehr Siedlungen streben nun eine Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln an und verarbeiten und vermarkten ihre Überschüsse. Darüber hinaus wurden Programme und Kampagnen zur direkten Förderung ungarischer Produkte und Markenprogramme in Bezug auf verschiedene Qualitätskategorien gestartet. Eines der herausragendsten Programme zur Förderung und Erleichterung der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung lokaler Produkte ist das Farmstead Development Programme, das neben der Unterstützung der Landwirtschaft in abgelegenen ländlichen Gebieten auch Mittel für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Infrastruktur bereitstellt.
Foto: agri-biz.org
Quelle: http://kormany.hu/
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