Regierung schlägt neues Versammlungsgesetz vor
Die Regierung hat dem Parlament einen Vorschlag vorgelegt um das ungarische Versammlungsgesetz zu ersetzen 1989 bestanden.
Das neue Gesetz, das von Justizminister László Trócsányi unterstützt wird, versucht, das Recht zu gewährleisten, „friedliche und unbewaffnete Demonstrationen zu organisieren oder daran teilzunehmen, ob genehmigt oder – in Ausnahmefällen – unangemeldet, in öffentlichen Bereichen“.
Nach dem neuen Gesetz würde eine Veranstaltung, an der mindestens zwei Personen teilnehmen, als Versammlung gelten, wenn sie öffentlich abgehalten wird, um ihre Meinung zu einer öffentlichen Angelegenheit zu äußern.
Der Vorschlag würde die Teilnahme an Versammlungen verbieten, denen keine Lizenz erteilt wurde. Die Organisatoren solcher Veranstaltungen wären für die gesamte Veranstaltung verantwortlich und würden die Verantwortung dafür tragen, „den Veranstaltungsort in dem Zustand zu verlassen, in dem er sich vor der Veranstaltung befunden hat“. Der Veranstaltungsleiter wäre zudem verpflichtet, während der Veranstaltung für Ruhe und Ordnung zu sorgen und hätte das Recht, Störer aus der Veranstaltung zu verweisen.
Den Teilnehmern an solchen Veranstaltungen wäre das Tragen von Waffen, Munition, Sprengstoffen oder anderen gefährlichen Stoffen oder das Tragen von (para-)militärischer Kleidung, die einschüchternd sein oder Gewalt suggerieren könnte, untersagt. Dem Vorschlag zufolge dürften sie keine Schutzausrüstung tragen oder ihr Gesicht verhüllen.
Die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen ist mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Beginn bei der Polizei anzuzeigen.
Ausgenommen hiervon können besonders dringende Besprechungen und spontane Veranstaltungen sein. Am gleichen Ort und zur gleichen Zeit geplante Demonstrationen sind in der Reihenfolge ihrer bei der Polizei gestellten Anträge zu genehmigen.
Die Polizei hat die Möglichkeit, eine Versammlung zu verbieten, wenn davon auszugehen ist, dass sie die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet oder wenn sie „unnötige Beeinträchtigung der Rechte oder Freiheiten anderer Personen“ beinhaltet.
Demnach würden Veranstaltungen als Gefahr für die öffentliche Ordnung angesehen, wenn sie beispielsweise den Betrieb von Gerichten störten oder den Verkehr blockierten.
Veranstaltungen könnten auch verboten werden, wenn sie das „Recht auf Privatsphäre oder den Schutz ihrer Familie, ihres Hauses, ihrer Menschenwürde oder der Würde der ungarischen Nation oder der nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gemeinschaften“ verletzen oder wenn sie dies tun das Recht auf Freizügigkeit einschränken.
Die Polizei könnte Demonstrationen von Orten oder an Terminen verbieten, „die mit Opfern nationalsozialistischer oder kommunistischer Diktaturen in Verbindung stehen“ oder wenn diese Demonstrationen die Verbrechen solcher Diktaturen „leugnen, anzweifeln, verharmlosen oder rechtfertigen“ könnten.
Illegale Demonstrationen sind aufzulösen. Für Schäden, die während einer Vorführung entstehen, haftet der Veranstalter gemeinsam mit den schädigenden Teilnehmern.
Der Vorschlag zielt auch darauf ab, das Strafgesetzbuch zu ändern, wonach Personen, die eine Versammlung stören, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder bis zu zwei Jahren rechnen können, wenn sie Gewalt gegen die Organisatoren der Veranstaltung anwenden. Veranstaltern, die bereits behördlich verbotene Veranstaltungen durchführen, drohen bis zu einem Jahr Haft.
Quelle: MTI
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