Alles über das Flugverbot zwischen Großbritannien und Ungarn!
Viele sind besorgt und interessiert an der Dauer des Landeverbots für Passagierflüge aus dem Vereinigten Königreich in Ungarn, das nach mehreren anderen Ländern wegen einer sich schneller ausbreitenden Variante des Coronavirus angeordnet wurde, die in London und Südengland entdeckt wurde.
Das Regierungsdekret 623/2020 wurde veröffentlicht in Ungarisches Amtsblatt am 21. Dezember. Es verrät Details der Flugverbot Abflug aus Großbritannien am Montag angekündigt, schreibt airportal.hu.
„Zivilluftfahrzeuge, die im Linienflugverkehr aus dem Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland eingesetzt werden, dürfen nicht auf dem Hoheitsgebiet Ungarns landen, mit Ausnahme von gefährdeten Luftfahrzeugen.“
heißt es in einem am Tag nach seiner Verkündung erlassenen Regierungserlass, der am 22. Dezember ab Mitternacht in Kraft getreten ist. Fluggesellschaften, die auf Strecken zwischen Budapest und dem Vereinigten Königreich operieren, haben am Dienstag alle ihre betroffenen Flüge gestrichen. Das Verbot gilt zwar nicht für Abflüge aus Ungarn, Flüge in den Inselstaat gehen aber auch nicht von Budapest aus, da die Flugzeuge nur ohne Passagiere zurückkehren könnten.
Die Flugzeuge von Ryanair nach Bristol und London-Stansted hoben am Dienstag nicht mehr ab, und auch Wizz Air stornierte seinen Flug von und nach Luton. EasyJet hat seine Flüge von Budapest nach London-Gatwick nicht storniert; Die Flugzeuge fliegen leer zum Flughafen Budapest und kehren dann mit Passagieren zurück. Die Situation wird als vis major betrachtet; die Passagiere auf den betreffenden Flügen werden nicht entschädigt.
Fluggesellschaften müssen jedoch den Flugpreis für stornierte Flüge in Form von Bargeld, Guthaben oder Umbuchung erstatten.
Die Verordnungen laufen am 8. Februar 2021 aus. Der dritte Absatz hingegen tritt am 1. Tag nach der Verkündung des Dekrets in Kraft, erst am 5. Januar 2021, während das Dekret selbst in Kraft tritt heute. Premierminister Viktor Orbán sagte am Montag, dass die epidemiologische Bereitschaft für das Coronavirus (obwohl es sich nicht um einen Notfall handelt) im Jahr 2021 wahrscheinlich das ganze Jahr über andauern wird.
Der NOTAM-Hinweis zum Verbot wurde am 11. Dezember um 52:21 Uhr Ortszeit im amtlichen Luftfahrtmeldesystem veröffentlicht. Die Beschreibung der seit September geltenden Reisebeschränkungen wurde durch ein Verbot in einem Regierungserlass ergänzt, wonach Passagierflüge, die aus dem Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland abfliegen, nicht in Ungarn landen dürfen.
Das Verbot von Passagierflügen aus dem Vereinigten Königreich nach Ungarn kann bis zum 8. Februar 2021 andauern, sofern es nicht früher aufgehoben wird, indem die Verordnung 623/2020 aufgehoben oder in einem neuen Regierungserlass verlängert wird. Mehrere europäische Länder ergriffen ähnliche Maßnahmen.
Quelle: Airportal.hu
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