Der ungarische Gesetzgeber verabschiedet die 9. Verfassungsänderung: Die Mutter ist weiblich und der Vater ist männlich
Der Gesetzgeber hat am Dienstag die 9. Änderung der ungarischen Verfassung angenommen, die festlegt, dass eine Mutter eine Frau und ein Vater ein Mann ist.
Der von der Regierung geförderte Änderungsantrag wurde mit 134 Stimmen bei 45 Gegenstimmen und fünf Enthaltungen angenommen.
Das Grundgesetz schützt nun das Recht eines Kindes, sich bei der Geburt mit seinem Geschlecht zu identifizieren, und auf eine Erziehung, die auf der Verfassungsidentität und der christlichen Kultur Ungarns basiert.
Der erläuternde Text stellt fest, dass sich die westliche Ideologie in einer Weise verändert, die es erforderlich macht, das Recht des Kindes auf eine geschlechtsspezifische Selbstidentität bei der Geburt zu garantieren, um das Kind vor geistigen oder biologischen Eingriffen zu schützen, die sein körperliches und geistiges Wohlbefinden beeinträchtigen.
Die Erziehung der Kinder gemäß Ungarns „verfassungsmäßiger Identität und christlicher Kultur“ gibt neuen Generationen die Chance, etwas über die ungarische Identität zu lernen und ihre Souveränität sowie die nationale Rolle des Christentums zu schützen,
es fügte hinzu.
Die neunte Verfassungsänderung legt derweil auch fest, dass die Erhebung von Einnahmen und Ausgaben Staatssache ist. Ein verwandtes Kardinalgesetz betrifft die Vorschriften über öffentlich-rechtliche Stiftungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Auch die Unabhängigkeit von öffentlich-rechtlichen Stiftungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, wie etwa bestimmte Bildungseinrichtungen, wird durch die Novelle verfassungsrechtlich geschützt.
Die Errichtung, der Betrieb und die Auflösung von Stiftungen werden durch ein Schwerpunktgesetz geregelt, das einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Dies erhöht die Rechtssicherheit, da für ihre Änderung ein politischer Konsens erforderlich ist, heißt es im erläuternden Text.
Auch sollen sechs verfassungsrechtliche Sonderrechtsordnungen, die den Notstand definiert haben, auf drei eingegrenzt werden: Kriegszustand, Notstand und Gefahrenzustand.
Für die Ausrufung des Ausnahmezustands ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die eintreten kann, wenn versucht wird, die verfassungsmäßige Ordnung zu stürzen oder einen Staatsstreich zu starten, oder wenn eine rechtswidrige Handlung die Sicherheit von Leben oder Eigentum gefährdet im Massenmaßstab hergestellt wird.
Diese besondere Rechtsordnung kann für XNUMX Tage verhängt und vom Parlament um weitere XNUMX Tage verlängert werden, wenn die jeweilige Situation dies rechtfertigt.
Der neue Text verschärft die Definition für einen Gefahrenzustand, sodass dieser nur noch bei einer „Katastrophe oder einem Betriebsunfall, der die Sicherheit von Leben und Eigentum gefährdet“ ausgerufen werden kann.
Auch dies erfordert eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit und kann bis zu XNUMX Tage dauern.
Die Verfassungsänderung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Regelungen zur Sonderrechtsordnung treten im Juli 2023 in Kraft.
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Quelle: MTI
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1 Kommentare
Ich möchte so sehr nach Ungarn ziehen und Staatsbürger werden. Ihre Länder, die sich gegen gleichgeschlechtliche Paare wehren, die Kinder bekommen, ist wunderbar. Sich zu erheben und zu sagen, dass die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau besteht, und sich gegen die Geschlechtsumkehr zu stellen, ist wunderbar. Weiter so.